Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Liquiditätslage nicht nur im normalen Geschäftsbetrieb messen und steuern, sondern auch mögliche Liquiditätsengpässe berücksichtigen müssen. Stresstests simulieren schwerwiegende, extreme Ereignisse, die mit geringer Wahrscheinlichkeit eintreten, aber dennoch plausibel sind. Sie liefern Aussagen darüber, ob die Bank in einem Stressfall weiterhin ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Stresstests sind damit ein wichtiges Instrument im Rahmen der Liquiditätsrisikomessung und - steuerung, um Auswirkungen von Stresssituationen rechtzeitig bestimmen und geeignete Gegen-

16 massnahmen vorbereiten zu können. Stresstests und daran anknüpfende Notfallkonzepte sowie deren Anpassung an aktuelle Entwicklungen stellen zentrale Aufgaben für das Risikomanagement dar.

Die in Abs. 1 formulierten Anforderungen beziehen sich auf das «interne» Stresstesting, das von regulatorisch vorgegebenen Stresstests, d.h., der LCR, abzugrenzen ist. Das LCR-Stressszenario ist ein international harmonisiertes Stressszenario, mit dem Ziel durch einheitliche Vorgaben zu Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüssen sowie dem Liquiditätspuffer eine international vergleichbare Liquiditätskennzahl abzuleiten. «Interne» Stresstests basieren dagegen allgemein auf geringeren bzw. späteren Zahlungsmittelzuflüssen sowie höheren bzw. früheren Zahlungsmittelabflüssen als dies unter normalen Umständen zu erwarten wäre. In der konkreten Ausgestaltung kann die Änderungen der Zahlungen und Zahlungszeitpunkte im Vergleich zum Normalzustand von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sein. Als wichtiger Teil der qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement werden an dieser Stelle Leitlinien definiert, an denen sich solche «internen» Stresstests orientieren sollen.

Bei Stresstests stehen nicht die vertraglichen Restlaufzeiten im Mittelpunkt, sondern Prolongations- und Verhaltensannahmen im unterstellten Stressszenario, wie z.B. das Abrufrisiko bei Spar- und Sichteinlagen oder bei zugesagten Kreditlinien. Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sind also unter Zugrundelegung bestimmter Stressannahmen zu modellieren. Modellierung bedeutet hier, dass diese Positionen nicht mit ihrer tatsächlichen sondern mit ihrer geschätzten Höhe und Laufzeit in die Gap-Analyse der Ablaufbilanz eingestellt werden. Die unterstellten Prolongations- und Verhaltensannahmen müssen hinreichend konservativ, dokumentiert und nachvollziehbar sein, wobei die Liquiditätsverordnung grundsätzlich zwischen Expertenschätzungen und historischen Stressszenarien Methodenfreiheit gewährt. Bei Stresstests sind neben den Zu- und Abflussannahmen auch die Interaktionen mit anderen Risiken, das eigene Verhalten, das Verhalten anderer Marktteilnehmer etc. festzulegen und zu berücksichtigen.

Abs. 1 verlangt namentlich, dass im Rahmen von Stresstest-Analysen auch Liquiditätshilfen aus Reputationsgründen zu berücksichtigen sind. Diese Anforderung geht auf Beobachtungen während der Finanzkrise zurück: Beim Zusammenbruch des Commercial-Paper-Marktes bestand entweder die Gefahr oder gar die Notwendigkeit zu einer Übernahme ausstehender Asset-Backet-Commercial-Paper-Programme von Conduits in die eigene Bilanz aufgrund der an diese gewährten Liquiditätsfazilitäten oder bei bestimmten institutionellen Geldmarktfonds die vertraglich nicht erforderliche Übernahme von Vermögenswerten aus diesen Fonds.

Abs. 2 verlangt von Banken die Durchführung von Stresstests für unterschiedliche Arten von kurzfristig auftretenden bzw. länger andauernden Stressszenarien mit unterschiedlichen Schweregraden. Die

16 Siehe hierzu die Ausführungen in Artikel 10. / 16/37