Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
10.3.2 Regulierungsfolgeabschätzung für die Schweizerische Volkswirtschaft
Volkswirtschaftlich negativ würden sich eine Einschränkung der Kreditvergabe und steigende Kreditzinsen auswirken, positiv hingegen die erhöhte Systemstabilität und verbesserte Zinskonditionen für Anleger.
Volkswirtschaftliche Kosten können dann entstehen, wenn Banken ihre möglicherweise höheren Finanzierungskosten durch die gestiegenen Anforderungen an die Pufferhaltung z.B. über höhere Kreditzinsen auf die Kunden abwälzen. Allerdings herrscht im inländischen Kreditgeschäft ein starker Wettbewerb mit anderen nicht systemrelevanten Banken, welche nicht den besonderen Bestimmungen unterliegen. Somit ist es auch möglich, dass beide Grossbanken eher eine Margen-Reduktion in Kauf nehmen (um keine Marktanteile zu verlieren), als ihr Kreditangebot zurückzufahren. Falls ein Rückgang im Kreditangebot trotzdem eintreten sollte, ist es hochwahrscheinlich, dass die entstehende Lücke durch zusätzliche Kreditvergabe nicht systemrelevanter Banken ausgeglichen wird. Bis anhin sind jedoch keine Indikatoren festzustellen, dass die Banken mit speziellen Massnahmen auf die neuen Liquiditätsstandards reagiert haben. Zwar haben die Banken ihre Kreditvergabebedingungen nach der Finanzkrise und zeitgleich mit ersten Anpassungen im Bereich der Liquiditätsanforderungen gestrafft, die regulatorischen Anforderungen scheinen hierfür aber nicht ausschlaggebend gewesen zu sein. Die Massnahmen der Banken folgen hier eher einem allgemeinen Trend.
Neben einer generellen Verteuerung oder Verknappung von Krediten, kann es insbesondere zu einer Verteuerung oder Verknappung von Kreditlinien für Unternehmen kommen. Gerade in Krisenzeiten werden Kreditlinien oftmals von Unternehmen vorsorglich beansprucht, wodurch die bereits eingeschränkte Verfügbarkeit von Liquidität für Banken zusätzlich verknappt wird. Deshalb wird bisher auch die Vergabe von Kreditlinien im Liquiditätsregime für systemrelevante Banken mit relativ hohen Abflussraten «bestraft». Hohe Liquiditätslinien grosser Schweizer Firmen können als Folge eines Zurückfahrens des Geschäfts möglicherweise nicht von anderen Banken in der Schweiz übernommen werden. Als Folge davon könnte sich ein Teil dieser bisherigen Ausserbilanzgeschäfte der Banken hin zum schwächer regulierten Para-Bankensektor verschieben.
Der Nutzen der besonderen Bestimmungen für die Volkswirtschaft als Solche liegt im Wesentlichen in der Aufrechterhaltung der Liquiditätsversorgung der Wirtschaftenden, das heisst dem uneingeschränkten Zugriff auf Einlagen. Ohne diesen Zugriff auf Einlagen funktioniert der Zahlungsverkehr nicht. Indem eine Bank sicherstellt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und dies durch die Einhaltung von offiziellen Regeln auch bekannt ist, behalten die Einleger auch in Krisenzeiten das Vertrauen in ihre Bank und das Bankensystem als solches. Die Wahrscheinlichkeit eines Bankensturms kann deutlich verringert werden. Die bessere Stabilität der systemrelevanten Banken verhindert in Krisenzeiten das Risiko einer Kreditklemme, indem die Banken an ihrem Asset-Portfolio festhalten können und zu keinen Kürzungen gezwungen sind. In einer ernsthaften Grossbankenkrise sichern ausreichende Liquiditätsreserven Zeit und finanzielle Mittel für die Umsetzung von geeigneten Lösungen zur Sicherstellung der systemrelevanten Funktionen. Das neue Liquiditätsregime trägt demnach dazu bei, die Wahrscheinlichkeit und die Schwere einer Krise zu verringern. Insofern verringern sich für die Volkswirtschaft in einer Krise die Kosten durch den längerfristigen Steuerausfall und den erheblichen Arbeitsplatzabbau.
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