Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Im Mittelpunkt der auf den QIS-Daten basierenden Regulierungsfolgeabschätzungen sollen die Auswirkungen auf die Finanzmärkte als solches, die Kreditvergabepolitik der Banken (mögliche Verknappung von Krediten durch höhere Zinsen oder geringere Kreditvergabe) und das Wirtschaftswachstum stehen.

Regulierungsfolgenabschätzungen zur Einführung der LCR mit einem spezifischen Fokus auf die Situation in der Schweiz werden zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Einführung der LCR als Regulierungsstandard basierend auf den Daten des Test-Reportings bzw. auf den Daten der bindenden Berichterstattung ab dem Jahr 2013 durchgeführt.

10.2 Qualitative Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Die Übernahme der qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement wird in vielen Banken zu einer Umstellung und Anpassung der Steuerungs- und Überwachungsansätze führen und damit auch mit Kosten verbunden sein. Auch werden die in den qualitativen Anforderungen formulierten Vorgaben zum internen Liquiditätspuffer, zur Berücksichtigung von internen Verrechnungspreisen, zum Stresstesting, zur Diversifizierung von Finanzierungsquellen und zur Vermeidung von Konzentrationen je nach den Besonderheiten der Geschäftstätigkeiten und des Liquiditätsrisikomanagement des Instituts, mit möglichen Anpassungen des Risikoprofils und der Geschäftsstrategien einhergehen. Auf der anderen Seite sind die Anforderungen an Liquiditätspuffer, Diversifizierungen, Beschränkungen von Konzentrationen, Stresstesting oder an den Einbezug von internen Transferpreisen für Liquidität gerade dazu da, Verhaltensanreize zu setzen, um die Liquiditätsposition jedes einzelnen Instituts zu verbessern und damit über die Gesamtheit der Banken in der Schweiz hinweg die Krisenanfälligkeit zu verringern und zur Systemstabilität auf dem Finanzplatz Schweiz beizutragen. Die Weitergabe der je nach Institut höheren Kosten durch höhere oder veränderte Liquiditätshaltung und veränderte Einlagen- bzw. Kreditgeschäftsstrategien (wie z.B. die je nach Kreditnehmer höheren oder geringeren Refinanzierungskosten oder je nach Einleger attraktiveren oder unattraktiveren Anlagekonditionen) ist gewollt und auch gerechtfertigt, weil ihr der volkswirtschaftliche Nutzen durch höhere Krisenresistenz gegenübersteht.

10.3 Besondere Anforderungen für systemrelevante Banken

Ziel der besonderen Liquiditätsanforderungen ist es, Risiken, die von systemisch relevanten Banken ausgehen, einzuschränken und sicherzustellen, dass solche Banken eine besonders hohe Robustheit gegenüber Liquiditätsschocks aufweisen, damit deren systemisch relevante Dienstleistungen auch in Krisenzeiten gewährleistet sind. Dem Nutzen einer höheren Stabilität des Finanzsystems können allerdings höhere Kosten oder niedrigere Erträge für die betroffenen Banken wie auch Kosten für die gesamte Volkswirtschaft als Ganzes gegenüberstehen. Auf die potentiellen positiven und negativen Konsequenzen aus den Liquiditätsanforderungen wird nachfolgend eingegangen.

10.3.1 Regulierungsfolgenabschätzung für die betroffenen Banken

Bei der Diskussion der höheren Kosten und niedrigeren Erträge für die betroffenen Banken werden die Begriffe jeweils im Verhältnis zur bestehenden Regulierung (Art. 16–20 BankV) verwendet. Höhere

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