Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Die Einführung einer Berichterstattung zur LCR stellt eine deutliche Zäsur in der Liquiditätsrisikobewirtschaftung und -berichterstattung dar. Dies führt zum einen zu direkten Umstellungskosten des gesamten Bankensektors durch den Aufbau des neuen Meldewesens zur LCR (und später desjenigen zur NSFR). Weder zwischen den Berichterstattungsanforderungen zur LCR und bestehenden Datenerhebungen im Bereich Liquidität (Gesamt- und Zusatzliquidität) noch zu anderen regulatorischen Datenerhebungen ergeben sich materielle Überlappungen, die sich für den Aufbau der neuen LCR-Meldewesens heranziehen liessen.

Indirekte Kosten fallen gegebenenfalls zusätzlich für diejenigen Banken an, für die aufgrund eigener, interner Berechnungen basierend auf den zum heutigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu international vereinbarten Mindestzu- und Mindestabflussraten bzw. zum regulatorischen Liquiditätspuffer bereits absehbar ist, dass sie die LCR deutlich verfehlen würden und die deshalb bereits antizipierend Massnahmen zur Anpassung ihres Liquiditätsrisikoprofils bzw. ihres Geschäftsmodells treffen wollen. Diese indirekten Kosten fallen zunächst einmal bei Banken selber an, können aber bereits auch im Vorfeld der Einführung der LCR-Regulierung auf Bankkunden überwälzt werden, indem Banken z.B. ihre Kreditvergabe in Bezug auf Umfang und Konditionen anpassen. Nachteilige Auswirkungen über Anpassungen der Risikoprofils und der Geschäftsaktivitäten auf die Kreditvergabe und die Volkswirtschaft als Ganzes können nicht ausgeschlossen werden.

Um das Risikoprofil einer Bank bereits im Vorfeld der LCR Regulierung zu verbessern, könnte des Weiteren in Bezug auf bestimmte Arten von Spargeldern, die als stabile Einlagen niedrige Abflussraten zugewiesen bekommen, ein Wettbewerb über höhere Zinsen entstehen. Während dieser Wettbewerbseffekt aus Kundensicht durchaus positiv sein kann, kann dieser zu Instabilitäten bei Banken führen, falls der Wettbewerb vornehmlich über Vertriebskanäle geführt wird, in der die Kundentreue zur Bank geringer ist und eine häufige Umschichtung von Geldern zwischen Banken mit den jeweils kurzfristig attraktivsten Zinskonditionen droht.

Den Kosten zum Aufbau des Meldewesens und möglichen Zusatzkosten durch eine antizipierende Anpassung des Risikoprofils bzw. des Geschäftsmodells steht als Nutzen der zeitlich nachgelagerten Einführung der quantitativen Mindeststandards eine erhöhte Sicherheit gegenüber institutsspezifischen und banksektorweiten Liquiditätskrisen gegenüber. Dieser Nutzen wird allerdings erst mit der Einführung der LCR-Regulierung ab dem Jahr 2015 bzw. der NSFR-Regulierung spätestens ab dem Jahr 2018 sichtbar. Hierzu ist es notwendig, dass LCR, NSFR und Beobachtungskennziffern zusammen mit den qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement von den Banken so aufeinander abgestimmt werden, dass die neue Liquiditätsregulierung als Ganzes ein wirksames Steuerungs- und Kontrollinstrument darstellt und nicht als blosse regulatorische Berichterstattungspflicht wahrgenommen wird.

Auf internationaler Ebene werden bereits seit dem Jahr 2010 quantitative Auswirkungsstudien («Quantitative Impact Study», QIS) durchgeführt. Die Schweiz beteiligt sich an diesen Studien. Es ist geplant diese Auswirkungsstudien während der gesamten Beobachtungsperiode halbjährlich fortzusetzen. Die internationalen Studien wurden bisher in erster Linie dazu verwendet, offene Fragen zur LCR bzw. NSFR zu klären; sie sollen aber später auch zur Abschätzung unbeabsichtigter Konsequenzen durch die Einführung der LCR und der NSFR herangezogen werden. Die Frequenz dieser internationalen Regulierungsfolgenabschätzung ist derzeit aber noch nicht bekannt.

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