Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

 dass interne Vereinbarungen über Liquiditätsunterstützungen zwischen Gruppengesellschaften festgehalten werden sollen; und

 dass geprüft wird, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteter Vermögenswerte innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorische und operationelle Restriktionen entgegenstehen.

In Bezug auf die Steuerung der Fremdwährungsrisiken sollen Banken mit bedeutendem Geschäftsaktivitäten in ausländischer Währung, mit bedeutenden Währungsinkongruenzen oder mit Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva zur Sicherstellung ihrer Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementieren. Hierzu gehören für die jeweiligen Währungen zumindest eine gesonderte Liquiditätsübersicht, gesonderte Fremdwährungsstresstests sowie eine explizite Berücksichtigung im Notfallplan für Liquiditätsengpässe.

Abs. 3 formuliert die Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement im Tagesverlauf. Die Abwicklungs- und die Handelseinheiten sind gemeinsam dafür zuständig sicherzustellen, dass untertägig terminierte Zahlungen fristgerecht geleistet werden. Durch geeignete Messmethoden und Stresstestanalysen sind untertägige Liquiditätsunterdeckungen zu identifizieren um sicherzustellen, dass genügend Liquidität gehalten wird, um den Verpflichtungen nachzukommen. Damit Liquiditätsrisiken einzelner Banken die Zahlungs- und Abwicklungssysteme nicht beeinträchtigen, sollen Banken, die im Zentralbank-Clearing eine wesentliche Rolle spielen, speziell strenge untertägige Stressszenarien anwenden und entsprechend den Resultaten Liquiditätsvorsorge treffen.

Abs. 4 verlangt, dass Banken alle Vermögenswerte, mit denen im Krisenfall Liquidität generiert werden kann, aktiv überwachen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen belasteten und lastenfreien Werten sowie hinsichtlich von Restriktionen bei der Transferierbarkeit zwischen in- und ausländischen Einheiten.

In akuten Krisensituationen ist es für die FINMA zentral, eine Abschätzung der Auswirkung einer mögliche Abschirmung von Vermögenswerten durch das Ausland («ring fencing») vornehmen zu können. Insbesondere Banken mit internationaler Ausrichtung müssen daher in der Lage sein, die Zugriffsrechte auf Vermögenswerte im Ausland abzuschätzen und der FINMA in akuten Krisensituationen innert angemessener Frist Auskunft zu geben, wo ihre Vermögenswerte endverwahrt sind. Ist dies nicht präzise möglich, ist ein Verfahren zu entwickeln, um die Endverwahrung hinreichend genau abzuschätzen.

Risikominderung und Puffer (Art. 8 E-LiqV)

In diesem Artikel wird die besondere Bedeutung der Limitensysteme, des Liquiditätspuffers und der Diversifizierung der Finanzierungsstruktur zur Minderung der Liquiditätsrisiken hervorgehoben.

Die in Abs. 1 verlangte Begrenzung des Liquiditätsrisikos durch Limitierungen ist ein zentrales Steuerungsinstrument. Limitierungen zur Liquiditätssteuerung können sich z.B. auf die Gegenüberstellung der Liquiditäts-Gaps und der zur Deckung potentieller Liquiditätsengpässe zur Verfügung stehenden Vermögenswerte beziehen. Hierbei darf entweder der Saldo oder das Verhältnis zwischen beiden Grössen eine bestimmte Schwelle nicht unterschreiten. Es wird den Banken überlassen, die geeigne-

/ 13/37