Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
ren. Die FINMA wird die technischen Aspekte der Berichterstattung in einem Rundschreiben zur Liquidität festlegen.
Die FINMA plant folgende Datenerhebungen durchzuführen: Ab dem Jahr 2012 wird mit einer repräsentative Auswahl von Banken auf freiwilliger Basis ein Test-Reporting zur LCR durchgeführt. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen werden bei der Festlegung der allgemeinen Berichterstattungsanforderung zur LCR berücksichtigt. Ab Mitte 2013 werden alle betroffenen Institute die notwendigen Positionsdaten zur Berechnung der LCR zu berichten haben. Die betreffenden Meldeformulare werden jedoch nicht die spezifischen LCR-Parameter enthalten, welche auf die Positionsdaten anzuwenden sind, um die LCR zu berechnen. Diese Parameter sind noch nicht definitiv festgelegt und können im Verlaufe der Beobachtungsperiode sowohl auf internationaler Ebene angepasst sowie auf nationaler Ebene weiter konkretisiert werden. Gestützt auf die erhobenen Positionsdaten wertet die FINMA die LCR für die einzelnen Institute aus und kommuniziert die Resultate in geeigneter Form. Die verbindlichen LCR-Parameter werden im Rahmen der Nationalen Arbeitsgruppe zur Liquidität ab dem Jahr 2013 konsultiert und im Hinblick auf die Einführung verbindlicher Anforderungen zur LCR per 1. Januar 2015 festgelegt.
In der Zwischenzeit kann die FINMA die erhobenen Positionsdaten aber bereits im Rahmen des Säule-II-Aufsichtsprozesses berücksichtigen und zur Beurteilung der Liquiditätssituation eines Instituts verwenden.
Die NSFR kann noch Anpassungen durch den Basler Ausschuss erfahren und wird auch zeitlich deutlich später als die LCR eingeführt. Die FINMA begleitet die Entwicklungen zur NSFR in den internationalen Gremien eng und prüft deren Auswirkungen auf die Schweizer Institute. Hierzu wird die FINMA zu gegebener Zeit – wie bei der LCR auch – zunächst Auswirkungsstudien basierend auf einer repräsentativen Auswahl von Schweizer Instituten durchführen und zu einem späteren Zeitpunkt eine allgemeine Berichterstattungsanforderung einführen.
Die Berichterstattungen zur LCR und zur NSFR werden auf konsolidierter Stufe und auf Stufe Einzelinstitut erhoben. Die Einzelinstitutssicht ist für die FINMA zentral, um die Liquiditätsströme und damit Abhängigkeiten innerhalb einer Finanzgruppe zu analysieren.
Die Liquiditätsberichtserstattung wird von der FINMA in einem neuen Rundschreiben zur Liquidität näher definiert (Abs. 2). Die FINMA erarbeitet unter Einbezug der Nationalen Arbeitsgruppe zur Liquiditätsregulierung einen Vorschlag für die ab dem Jahr 2013 gültigen Meldeformulare zur LCR. Diese werden den Instituten in der zweiten Jahreshälfte 2012 zur Verfügung gestellt.
In Bezug auf die Liquiditätsberichtserstattung wird das neue Rundschreiben zur Liquidität unter anderem auch die Periodizität der Datenerhebung und Einreichfristen festlegen. Die FINMA wird die notwendigen Daten nach Einführung der Berichterstattungsanforderungen zur LCR ab dem Jahr 2013 auf monatlicher Basis mit dem Monatsende als Stichtag und einer Einreichfrist von 30 Kalendertagen erheben. Über die Periodizität der Datenerhebung und das Erhebungsformat zur NSFR wird nach definitiver Festlegung des Standards durch den Basler Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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