Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 39 Seiten
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anderes Mal beispielsweise als Wellness- oder Kosmetikprodukt deklarieren. Es braucht deshalb eine gesetzliche Grundlage, die den Anhang 6 der MePV ergänzt. In Zukunft sollen alle Medizinprodukte oder gleichwertigen Produkte, die ein Gefährdungspotenzial durch NIS und Schall aufweisen, ausschliesslich von ausgebildeten Berufsleuten sachkundig verwendet werden dürfen.
Vollzug von NEV und FAV
Der Vollzug der NEV und der NEV-Aspekte der FAV liegt beim ESTI, das die elektrische Sicherheit von Niederspannungserzeugnissen und Telekommunikationsgeräten, nicht jedoch deren gesundheitsgefährdende Strahlungs- und Schallaspekte beurteilt. Das Ausführungsrecht zum neuen Gesetz soll deshalb den Vollzug zu gesundheitsgefährdenden NIS- und Schallaspekten der unter die NEV fallenden Niederspannungserzeugnisse und Telekommunikationsgeräte dem BAG zuweisen.
Schutz vor Schall und Laserstrahlung bei Veranstaltungen
Mit dem neuen Gesetz sollen die Grundlagen geschaffen werden, die es erlauben, den Menschen künftig genügend vor direkten Einwirkungen durch Schall und Laserstrahlung zu schützen. Dies ist insbesondere von Bedeutung für nicht elektronisch verstärkten Schall, für die Pflicht zur Abgabe von Gehörschützen und für Sanktionsmassnahmen.
Selbstständigerwerbende
Das Arbeitssicherheitsrecht auf Basis des UVG und des ArG regelt nur den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden. Die Arbeitsplatzgrenzwerte für NIS und Schall gelten demnach nur für Arbeitnehmende. Dies im Gegensatz zu den Arbeitsplatzgrenzwerten für ionisierende Strahlung, die für alle Berufstätigen, Lehrlinge, Studenten und Freiwillige verbindlich sind. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob das Ausführungsrecht zum neuen Gesetz diese für Selbstständigerwerbende bestehende Lücke schliessen kann und soll.
Information zu gesundheitlichen Auswirkungen von NIS und Schall
Neutrale und sachliche Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefährdungen von NIS und Schall entsprechen einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung. Das BAG hat rund 30 Faktenblätter und Broschüren publiziert. Diese finden grossen Anklang und haben rund 100'000 Besucher pro Monat im Internet. In Zukunft sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden ergänzend über gefährliche Produkte und deren Verwendung zu informieren. Dazu soll das BAG ermächtigt werden die notwendigen und spezifischen wissenschaftlichen Grundlagen für die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes zu beschaffen. Gerade im Hinblick auf die möglichen Folgen von staatlichen Empfehlungen und Warnungen ist es angezeigt, eine solche Informationstätigkeit im Gesetz zu verankern.
1.4 Vorarbeiten
Das BAG hat im Jahre 2006 die interdepartementale Arbeitsgruppe nichtionisierende Strahlung (IAG-NIS) gegründet, um den Informationsfluss und die Koordination zwischen denjenigen Behörden zu verbessern, die für den Gesundheitsschutz vor nichtionisierender Strahlung zuständig sind. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind das BAKOM, BAFU, SECO, Bundesamt für Energie (BFE), ESTI, BAG, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) sowie swissmedic und SUVA. Die Arbeitsgruppe hat sich bis anhin mit leistungsstarken Laserpointern, Solarien, in der Kosmetikbranche verwendeten Medizinprodukten sowie weiteren strahlungsstarken Produkten wie Warensicherungsanlagen befasst. Die Arbeitsgruppe informiert sich zudem regelmässig über Neuigkeiten im Arbeitnehmerschutz, in der Forschung, im Vollzug, in der Normierung und zu relevanten EU-Regelungen. Sie hat zudem Abklärungen zu einer grossen Anzahl von parlamentarischen Vorstössen durchgeführt, die beispielsweise die Risiken von Solarien, Mobiltelefonen, energiesparenden Lampen oder Laserpointern betrafen oder eine Deklaration oder Optimierung der Strahlung von Geräten verlangten. Zu folgenden Vorstössen hat die Arbeitsgruppe Berichte zuhanden des Bundesrates verfasst:
a) Bericht vom 24. Mai 2006 in Erfüllung des Postulates Sommaruga 00.3565 "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz - Überblick, Handlungsbedarf und Empfehlungen". Das Postulat fordert für Handys, Laserpointer, Solarien und andere Produkte eine gesetzliche Grundlage für Strahlungsgrenzwerte, die auch unbekannte gesundheitliche Auswirkungen einbeziehen sol-