Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 39 Seiten
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Für Einwirkungen von Lärm und Strahlung im Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG) gelten die Vorschriften des USG. Diese Vorschriften schützen vor Lärm und Strahlen, soweit diese über die Umwelt auf den Menschen einwirken.
Weitergehende Abgrenzungsfragen zu anderen Regelungsbereichen werden im Ausführungsrecht vorgenommen werden müssen.
Obwohl die meisten NIS und Schall erzeugenden Produkte elektrische Niederspannungserzeugnisse sind und damit unter die NEV fallen, legt die Vollzugsbehörde der NEV das Vollzugsschwergewicht auf die Beurteilung der elektrischen Sicherheit und nicht auf die gesundheitlichen NIS- oder Schall-Gefährdungen. Es ist deshalb denkbar, dass die gesundheitsgefährdenden NIS- und Schallaspekte von Produkten, die unter die NEV fallen, zukünftig durch das BAG überwacht und vollzogen werden. Diese Abgrenzung würde die Tatsache berücksichtigen, dass das BAG über die spezifischerforderlichen Fachkenntnisse zu gesundheitlichen Gefährdungen durch NIS und Schall verfügt und auf internationaler Ebene seit langem in den einschlägigen Ausschüssen und Organisationen vertreten ist. Das BAG würde sich bei einer allfälligen Vollzugstätigkeit auf das PrSG abstützen (vgl. Art. 2 PrSV), womit das bisherige Schutzniveau der NEV beibehalten würde. Der Bundesrat wird eine Abgrenzung der NEV wie auch von anderen bestehenden Regelungen im Ausführungsrecht zu diesem Gesetz vornehmen.
Das neue Gesetz tangiert in keiner Weise den bisherigen Vollzug zur elektrischen Sicherheit von Niederspannungserzeugnissen, der weiterhin in die Zuständigkeit der bisherigen Vollzugsstellen fallen soll.
Artikel 2 Begriffe
Buchstabe a. Dieses Gesetz definiert nichtionisierende Strahlung (NIS) als elektromagnetische Felder mit einer Wellenlänge von grösser als 100 Nanometer. Diese elektromagnetischen Felder teilen sich in zwei Bereiche auf:
- Die ultraviolette Strahlung (UV), das sichtbare Licht und die infrarote Strahlung bilden den energiereicheren Bereich der NIS und werden unter dem Begriff der optischen Strahlung zusammengefasst. Typische Quellen optischer Strahlung sind die Sonne, Lampen, Laser oder Solarien.
- Die nicht unter die optische Strahlung fallenden elektromagnetischen Felder bilden den energieärmeren Bereich der NIS und werden fast ausnahmslos technisch erzeugt. Obwohl sie nur einen Teilbereich der elektromagnetischen Felder darstellen, werden sie in der Technik in Ermangelung eines spezifischen Begriffs ebenfalls als elektromagnetische Felder bezeichnet. Da sich diese Terminologie international durchgesetzt hat, kommt sie auch unter dem neuen Gesetz zum Tragen. Folgende EMF-Bereiche werden unterschieden: Hochfrequente und somit schnell schwingende EMF kommen vor allem bei Technologien vor, die mittels Funkstrahlen Informationen übertragen, sei dies bei der Mobilkommunikation, bei Radio und TV oder bei drahtlosen Identifikationssystemen (RFID). Niederfrequente und somit langsam schwingende EMF treten bei allen elektrischen Geräten auf, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Statische und somit nicht schwingende EMF kommen bei Permanentmagneten oder in der medizinischen Diagnostik bei Magnetresonanztomographen (MRI) vor. Viele der alltäglichen Produkte wie beispielsweise Elektromotoren, Handys oder Induktionskochherde erzeugen EMF gezielt, um funktionieren zu können. Die EMF anderer Produkte wie beispielsweise von Lampen entstehen konstruktionsbedingt und tragen nichts zur eigentlichen Funktion der Produkte bei.
Damit schliesst das neue Gesetz lückenlos an den Geltungsbereich der Strahlenschutzgesetzgebung an, welche die ionisierende Strahlung abdeckt.
Buchstabe b: Der Schall stellt eine physikalische Druckwelle jeglicher Wellenlänge dar, die sich in einem physikalischen Medium mit beliebigen Eigenschaften ausbreitet. Der Schall unterteilt sich je nach Frequenz in drei Bereiche: Der Hörschall umfasst diejenige Frequenzen, die das Gehör wahrnimmt. Ultraschall und Infraschall umfassen die für Menschen nicht hörbaren Frequenzbereiche ober- bzw. unterhalb des Hörschalls. Typische Quellen sind medizinische Ultraschalldiagnosegeräte sowie