Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 39 Seiten
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ko zu vermindern, müssen Solarienanbieter die von der Norm und vom Hersteller vorgesehenen Vorgaben zu Installation, Bedienung und Wartung vollständig umsetzen. Sie sollen Kundinnen und Kundensicher eingestellte Geräte zur Verfügung stellen. Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland zeigen allerdings, dass gewerbliche Anbieter diese Vorgaben vielfach nicht vollständig umsetzen und hier Handlungsbedarf besteht.
Neben den Solarien umfasst diese Produktekategorie einige wenige NIS- und Schall-Produkte, beispielsweise in der Kosmetikbranche eingesetzte Hautbehandlungsgeräte sowie privat verwendete Produkte, die lauten Schall, starke EMF oder starke optische Strahlung erzeugen.
Handlungsbedarf
Bei der Verwendung von NIS- oder Schall-Produkten, welche die Gesundheit durch falsche Verwendung gefährden, müssen die Sicherheitsvorgaben der Hersteller befolgt werden.
Produkte mit hohen Expositionen, die eine sachkundige Verwendung voraussetzen
Eine weitere Kategorie betrifft NIS- oder Schall-Produkte, die nur sicher verwendet werden können, falls die Verwenderinnen und Verwender sachkundig sind. Solche Produkte, deren Expositionen oft weit oberhalb international empfohlener Grenzwerte liegen, werden beispielsweise für medizinische Behandlungen eingesetzt. Solche Behandlungen bedingen, dass Fachpersonen den medizinischen Nutzen gegen die Risiken abwägen. Seit einigen Jahren migrieren diese Behandlungen in den Kosmetikbereich und werden dort im grossen Stil gewerblich angeboten. Im Vordergrund stehen Hautbehandlungen, die unerwünschte Körperhaare entfernen, gealterte oder anderweitig beeinträchtigte Haut verjüngen sowie Tätowierungen ausradieren. Die eingesetzten Produkte verursachen zum Teil sehr starke Expositionen mit intensivem gepulstem Licht (IPL), Laserstrahlen oder hochfrequenten EMF. Die Kosmetikbranche bietet zunehmend auch Schlankheits- und Bodyforming-Behandlungen an, die mit starken Ultraschall-, Laser-, Infrarot-, Wärme- oder EMF-Expositionen überschüssiges Fett abbauen sollen. Diese Produktemigration akzentuiert sich in letzter Zeit dahingehend, dass solche Produkte in einfacherer und billigerer Ausführung auch für die private Heimverwendung vermarktet werden. Schlussendlich sind zu Wellness- und Erholungszwecken Magnetfeldmatten im Handel, deren starke und weit über den Grenzwerten liegende Magnetfelder das Wohlbefinden fördern sollen.
Ein Beispiel dafür ist die so genannte IPL-Technologie, die mit intensivem gepulstem sichtbarem Licht arbeitet. Sie ist zurzeit die am häufigsten verwendete kosmetische Behandlung mit NIS, der sich laut einer aktuellen Umfrage des BAG bereits zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung unterworfen hat. IPL-Geräte lassen sich auf Grund ihrer Komplexität ausschliesslich von sachkundig ausgebildeten Personen sicher bedienen, sie überfordern jedoch nicht oder ungenügend ausgebildete gewerbliche Anbieter oder Privatpersonen. Strahlungsmessungen im Auftrag des BAG haben gezeigt, dass die Expositionen durch IPL-Geräte sowohl für die Heimanwendung als auch für den gewerblichen Einsatz weit über dem Grenzwert für die Haut liegen. Damit besteht die Gefahr für langwierige Hautschädigungen oder Verbrennungen. Diese Gefährdungen, die in der medizinischen Literatur ausführlich beschrieben sind, kommen laut Branchenvertretern hierzulande häufig in der Praxis vor. Verschärfend kommt hinzu, dass mögliche Langzeitwirkungen nicht untersucht sind. Aus der erwähnten Umfrage lässt sich aus methodischen Gründen keine genaue Fallzahl für Komplikationen ableiten. Sie wird im vierstelligen Bereich vermutet.
Handlungsbedarf
Da viele dieser Behandlungen trotz hoher Expositionen bei richtiger Verwendung Vorteile bieten, sollen sie ausschliesslich Personen zur Verfügung stehen, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen.
Produkte, die gefährliche Expositionen verursachen
Einziges Beispiel dieser Produktekategorie bilden im Moment Laserpointer, das heisst von Hand gehaltene Lasergeräte, die als optische Zeigeinstrumente bei Präsentationen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck würden eigentlich Laserpointer genügen, deren Strahlung die Grenzwerte für Augen- oder Hautschädigungen ohne weiteres einhält. Nebst solchen sicheren Produkten sind heute jedoch zunehmend Laserpointer mit sehr hohen Strahlstärken im Umlauf, welche diese Grenzwerte bis über