Vorlage (Abkommen de)

Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 38 Seiten

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Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA

Abkommen mit Amerika

e. Ein Dauerauftrag für die Überweisung von Geldern auf ein in den Vereinigten Staaten geführtes Konto;

f. Eine gegenwärtig geltende Vollmacht oder Unterzeichnungsberechtigung zu Gunsten einer Person mit US-Adresse; oder

g. Ein „per Adresse“-Domizil oder eine Banklageradresse, welche die einzige Adresse ist, über die das rapportierende schweizerische Finanzinstitut für den Kontoinhaber verfügt. Bei einem vorbestehenden Individualkonto mit niedrigerem Wert gilt ein „per Adresse“-Domizil ausserhalb der Vereinigten Staaten nicht als US-Indiz.

2. Ergibt der elektronische Datensuchlauf keines der in Unterabsatz B (1) dieses Abschnitts genannten US-Indizien, sind bis zum Eintritt von in Unterabsatz C (2) dieses Abschnitts beschriebenen geänderten Umständen in Bezug auf das Konto, die dazu führen, dass ein oder mehrere US-Indizien dem Konto zuzuordnen sind, keine weiteren Handlungen vorzunehmen.

3. Wird im Rahmen des elektronischen Datensuchlaufs irgend eines der US-Indizien nach Unterabsatz B (1) dieses Abschnitts entdeckt, muss das rapportierende schweizerische Finanzinstitut das Konto als US-Konto behandeln, sofern es nicht Unterabsatz B (4) dieses Abschnitts anwendet und eine der Ausnahmen nach dem genannten Unterabsatz auf das Konto zutrifft.

4. Auch wenn nach Unterabsatz B (1) dieses Abschnitts US-Indizien gefunden werden, muss ein rapportierendes schweizerisches Finanzinstitut ein Konto in den nachstehenden Fällen nicht als US-Konto behandeln:

a. Wenn die Kundeninformationen einen unzweideutigen Hinweis auf einen Geburtsort in den Vereinigten Staaten enthalten, sofern das rapportierende schweizerische Finanzinstitut folgende Unterlagen beschafft oder früher überprüft hat und besitzt:

(1) eine Eigenerklärung, wonach der Kontoinhaber weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular);

(2) einen nichtamerikanischen Pass oder einen anderen behördlich ausgestellten Ausweis, der beweist, dass der Kontoinhaber die Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Staats als der Vereinigten Staaten besitzt; und

(3) eine Kopie der Bescheinigung über den Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten oder eine nachvollziehbare Erklärung für:

(a) den Grund, weshalb der Kontoinhaber trotz Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft keine solche Bescheinigung besitzt; oder (b) den Grund, weshalb der Kontoinhaber bei Geburt die US-Staatsbürgerschaft nicht erhielt.

b. Wenn die Kundeninformationen eine gegenwärtige Post- oder Wohnadresse in den Vereinigten Staaten oder als einzige Telefonnummern im Zusammenhang mit den Konto eine oder mehrere US-Telefonnummern