Vorlage (Abkommen de)

Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 38 Seiten

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Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA

Abkommen mit Amerika

c. Der NFFE ist in einem US-Territorium errichtet und alle Eigentümer

des Zahlungsempfängers sind tatsächlich in diesem US-Territorium ansässig;

d. Der NFFE ist eine nichtamerikanische Regierung, eine Regierung

eines US-Territoriums, eine internationale Organisation, eine nichtamerikanische Zentralbank oder ein Unternehmen, das vollständig von einer oder mehreren dieser Einrichtungen beherrscht wird;

e. Die Tätigkeiten des NFFE bestehen im Wesentlichen aus dem Halten

der ausgegebenen Aktien oder eines Teils der ausgegebenen Aktien eines oder mehrerer Tochterunternehmen, deren Geschäftstätigkeit nicht diejenige eines Finanzinstituts ist, und aus der Finanzierung von und der Erbringung von Dienstleistungen für solche Tochterunternehmen. Ein NFFE erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht, wenn er als Anlagefonds tätig ist (oder sich hierfür ausgibt), zum Beispiel als Fonds für Unternehmensbeteiligungen, für Risikobeteiligungen oder für fremdfinanzierte Übernahmen oder als sonstiges Anlagevehikel, dessen Zweck es ist, Gesellschaften zu übernehmen oder zu gründen und dann die Beteiligungen an solchen Gesellschaften als Vermögenswerte für Anlagezwecke zu halten;

f. Der NFFE war in den letzten fünf Jahren kein Finanzinstitut und ist

daran, seine Aktiven zu veräussern oder sich umzustrukturieren mit dem Ziel, eine Geschäftstätigkeit anderer Art als diejenige eines Finanzinstituts weiterzuführen oder wieder aufzunehmen;

g. Der NFFE ist hauptsächlich beschäftigt mit der Finanzierung und mit

Deckungsgeschäften mit oder für verbundene Unternehmen, die nicht Finanzinstitute sind, und erbringt keine solchen Leistungen für nicht verbundene Unternehmen, vorausgesetzt die hauptsächliche Geschäftstätigkeit der Gruppe solcher verbundenen Unternehmen ist nicht diejenige eines Finanzinstituts;

h. Der NFFE übt noch keine Geschäftstätigkeit aus und hat auch in der

Vergangenheit keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, investiert aber Mittel in Vermögenswerte im Hinblick auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit anderer Art als diejenige eines Finanzinstituts; nach Ablauf einer Frist von 24 Monaten seit seiner Errichtung erfüllt der NFFE diese Ausnahmebestimmung indessen nicht mehr; oder

i. Der NFFE erfüllt alle nachstehenden Bedingungen:

(i) Der NFFE ist im Staat, in dem er ansässig ist, ausschliesslich für religiöse, gemeinnützige, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle oder erzieherische Zwecke errichtet worden;

(ii) Er ist im Staat, in dem er ansässig ist, von der Einkommensbesteuerung befreit;

(iii) Er hat keine Anteilsinhaber oder Mitglieder, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an seinen Einkünften oder Vermögenswerten haben;

(iv) Das anwendbare Recht des Staats, in dem das Unternehmen ansässig ist oder die Gründungsdokumente des Unternehmens