Vorlage (Abkommen de)
Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 38 Seiten
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Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
Abkommen mit Amerika
enthalten, sofern das rapportierende schweizerische Finanzinstitut folgende Unterlagen beschafft oder früher überprüft hat und besitzt:
(1) eine Eigenerklärung, wonach der Kontoinhaber weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular); und
(2) einen nichtamerikanischen Pass oder einen anderen behördlich ausgestellten Ausweis, der beweist, dass der Kontoinhaber die Staatsangehörigkeit eines anderen Staats als der Vereinigten Staaten besitzt.
c. Wenn die Kundeninformationen bestehende Instruktionen, Gelder auf ein in den Vereinigten Staaten geführtes Konto zu überweisen, enthalten, sofern das rapportierende schweizerische Finanzinstitut folgende Unterlagen beschafft oder früher überprüft hat und besitzt:
(1) eine Eigenerklärung, wonach der Kontoinhaber weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular); und
(2) einen urkundlichen Beweis gemäss Absatz VI.D dieses Anhangs I, der den nichtamerikanischen Status des Kontoinhabers belegt.
d. Wenn die Kundeninformationen eine gegenwärtig geltende Vollmacht oder Unterzeichnungsberechtigung zu Gunsten einer Person mit US-Adresse, ein „per Adresse“-Domizil oder eine Banklageradresse als einzige identifizierte Adresse des Kontoinhabers, oder eine oder mehrere US-Telefonnummern (neben einer mit dem Konto verbundenen nichtamerikanischen Telefonnummer) enthalten, sofern das rapportierende schweizerische Finanzinstitut folgende Unterlagen erhält oder früher überprüft hat und besitzt:
(1) eine Eigenerklärung, wonach der Kontoinhaber weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat (auf einem IRS-Formular W-8 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular); oder
(2) einen urkundlichen Beweis gemäss Absatz VI.D dieses Anhangs I, der den nichtamerikanischen Status des Kontoinhabers belegt.
C. Zusätzliche Verfahrensbestimmungen betreffend vorbestehende Individualkonten mit niedrigerem Wert
1. Die Überprüfung vorbestehender Individualkonten mit niedrigerem Wert auf US-Indizien muss bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein.
2. Ändern sich bei einem vorbestehenden Individualkonto mit niedrigerem Wert die Umstände in einer Weise, dass ein oder mehrere der in Unterabsatz B (1) dieses Abschnitts umschriebenen US-Indizien dem Konto zuzuordnen sind, muss das