Vorlage (Abkommen de)

Vernehmlassung 2013/9: Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur erleichterten Umsetzung von FATCA und Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung dieses Abkommens · 38 Seiten

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Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA

Abkommen mit Amerika

Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens als nichtteilnehmendes Finanzinstitut identifiziert worden ist), ist das Konto kein US-Konto, doch unterliegen Zahlungen an den Kontoinhaber der in einem FFI-Vertrag vorgeschriebenen Meldung.

VI. Besondere Vorschriften und Begriffsbestimmungen.

Die nachstehenden zusätzlichen Regeln und Begriffsbestimmungen gelten für die Umsetzung der hiervor umschriebenen Sorgfaltspflichten:

A. Abstellen auf Eigenerklärungen und Urkundenbeweise. Ein

rapportierendes schweizerisches Finanzinstitut darf nicht auf eine Eigenerklärung oder Urkundebeweise abstellen, wenn es weiss oder annehmen muss, dass die Eigenerklärung oder die Urkundenbeweise unrichtig oder unzuverlässig sind.

B. Begriffsbestimmungen: Die nachstehenden Begriffsbestimmungen finden für die Zwecke dieses Anhangs I Anwendung.

1. AML/KYC-Verfahren. Der Ausdruck „AML/KYC-Verfahren“ bedeutet die Sorgfaltspflicht bei der Identifizierung von Kunden eines rapportierenden schweizerischen Finanzinstituts aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei order ähnlicher schweizerischer Anforderungen, denen das rapportierende schweizerische Finanzinstitut unterliegt.

2. NFFE. Ein „NFFE“ (Non-Financial Foreign Entity) bedeutet ein nichtamerikanisches Unternehmen, das kein ausländisches Finanzinstitut nach der Definition in den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums ist und schliesst auch ein nichtamerikanisches Unternehmen ein, das nach schweizerischem Recht oder nach dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion errichtet worden ist und kein Finanzinstitut ist.

3. Passiver NFFE. Ein „passiver NFFE“ bedeutet jeder NFFE, der weder ein aktiver NFFE noch eine ausländische Personengesellschaft oder ein ausländischer Trust mit Quellensteuerabzugsverpflichtung im Sinne der anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums ist.

4. Aktiver NFFE. Ein „aktiver NFFE“ bedeutet jeder NFFE, der eines der folgenden Kriterien erfüllt:

a. Weniger als 50 Prozent des Bruttoeinkünfte des NFFE im vorangegangenen Kalenderjahr oder einer anderen geeigneten Abrechnungsperiode sind passive Einkünfte und weniger als 50 Prozent der Vermögenswerte, die vom NFFE im vorangegangenen Kalenderjahr oder einer anderen geeigneten Abrechnungsperiode gehalten wurden, sind Vermögenswerte, die passive Einkünfte abwerfen oder zur Erzielung passiver Einkünfte gehalten werden;

b. Die Aktien des NFFE werden regelmässig an einer etablierten Wertpapierbörse gehandelt oder der NFFE ist ein mit einem Unternehmen, dessen Aktien an einer etablierten Wertpapierbörse gehandelt werden, verbundenes Unternehmen;