Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten
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Anhang 3 Merkmale und Symptome, die für ein Tier oder seine Nachkommen eine mittlere oder starke Belastung zur Folge haben können
Die Kantone wünschen Präzisierungen der aus ihrer Sicht sehr allgemein gehaltenen Formulierungen, um ihre Entscheide im Vollzug abstützen zu können. Der Anhang soll daher nach dem Stand des Wissens aus der Literatur, auf Rasse und Tierart bezogen, formuliert werden (AR, BL, BS, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, ZH, VSKT, AVSV, KT BE, KT GL, KT GR,
VABS, VdU, Veta ZH).
Tierschutzorganisationen fordern, dass alle Tiere von Qualzuchtverbot erfasst werden, weshalb der Anhang wie folgt zu ergänzen sei: Mastgeflügellinien, welche sich kaum mehr bewegen können; übermässige Nutzleistungen, die das Verhalten, die Gesundheit und die Nutzungs- und Lebensdauer von Elterntieren und Nachkommen nachteilig beeinflussen. Enten mit Federhauben wegen gehäufter Embryonalsterblichkeit; Kurzschnäbligkeit der Mövchentauben, bei denen die Fütterung der Nestlinge erschwert oder verunmöglicht ist; faltige,
schlaffe Haut; Über- oder Unterbiss (STS, ATS, DBT, GTV, LSCV, ProTier, TSNW, TSVL, TSV Uri, TSV Zug).
Die VKMB wünscht, dass Nutztiere vor einseitiger, übersteigerter Leistungszucht geschützt werden.
Nach VSP besteht vor allem bei den Mischrassen und Farbzuchten ein grosser Aufklärungsbedarf bei den Züchtern.
Bei den Pferden werden gewisse Rassen nicht in der Lage sein, nicht in die Belastungskategorie 2 oder 3 zu fallen, beispielsweise wenn die Fellfarbe ein Rassenmerkmal ist (Appaloosa = reine Leopard / Tigerscheckung Fellfarbe (Agrscp, COFICHEV, ZVCH).
Eine Organisation weist darauf hin, dass manche, für die experimentelle Forschung unverzichtbare, Labortierstämme Albinos oder nackt seien, eine verminderte Fruchtbarkeit oder Tumoren hätten. Da diese Mutanten bereits durch die Bestimmungen über die Tierversuche geregelt sind, sollten sie nicht zusätzlichen Bestimmungen unterliegen (ResAL).
Einige Organisationen empfehlen, den Anhang für Individuen bzw. Nachkommen separat zu führen (ZTS, Kompanima), andere beurteilen ihn als zu verallgemeinernd, realitätsfremd und nicht umsetzbar. Der Anhang sei daher mit Rasseorganisationen und Fachpersonen massiv zu überarbeiten (SWH).
Anhang 3 ersatzlos streichen wollen Katzenzüchter (LPf, Abe, CSo, SVo, RAA, RVe, MSp, RGf). Andere wollen Nacktformen, verminderte Fruchtbarkeit, Brachyzephalensyndrom, Riesenwuchs, Zwergwuchs, Weissgeborene, Tumoren, Farbaufhellungen, Farbverblassungen aus der Liste streichen bzw. präzisiert haben (pgd, SKNH) bzw. unter die Belastungsstufe 0 oder 1 einreihen, sofern sie nicht gestrichen würden (ThA).
Ziffer 1 Nacktformen
Einzelne Organisationen begrüssen, dass Nacktformen aufgeführt sind und fordern, dass schuppenlos gezüchtete Echsen und Schlangen ergänzt werden (pogona, DGHT, SARA). Andere dagegen wollen Nacktformen streichen. Sie seien in der Natur weit verbreitet und nicht generell belastet (SCLN + ThA). Nacktkatzen litten weder wegen fehlender Behaarung, noch weil sie keine Tasthaare hätten (CCG, GTh).