Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Ziffer 12 Ohrbommeln

Ohrbommeln sollten auf Hühner eingeschränkt werden, da zahlreiche Hunde und Katzen welche hätten, ohne dass dies für sie nachteilig sei (ARECR, CRC, StF, IGa, NAs, IBe, SPe, GTh).

Ziffer 13 Tumoren

Es sei begrüssenswert, dass Tumore aufgeführt würden (pogona, DGHT, SARA).

Bei den Pferden werden gewisse Rassen nicht in der Lage sein, nicht in die Belastungskategorie 2 oder 3 zu fallen, beispielsweise Schimmelpferderassen mit vermehrter Anfälligkeit für Melanome wie Camargue oder Lipizzaner (Agrscp, COFICHEV, ZVCH).

An Tumoren erkrankte Hunde würden in den Rasseclubs nicht in der Zucht eingesetzt (BDKS, MCS).

Anhang 4 Verbotene Zuchtformen

Die Kantone wünschen eine Präzisierung von Anhang 4. Es sollten nach dem Stand der Kenntnisse ganz spezifische Rassen und deren Problematiken genannt werden, beispielsweise Scottish fold (Katzenrasse) mit entsprechender Genvariation für fold, Perserkatzen oder Pekingese und Mops mit stark ausgeprägter Brachycephalie, Mini-Yorkshire oder Mini-Chihuahua (AR, BL, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TG, ZH, VSKT, AVSV, KT BE, KT GL, KT GR, KT SO, VdU, VABS, Veta ZH).

Ergänzungen werden von verschiedener Seite gefordert. Aus Sicht der EKAH scheint die Liste sehr zurückhaltend zusammengestellt. Auch wenn es sich nicht um eine abschliessende Liste handle, sollte sie um weitere bekannte Qualzüchtungen ergänzt werden.

Tierschutzkreise fordern klare Zuchtverbote für Nacktformen bei Heimtieren, wie Sphinx-Katzen, Skinny- und Baldwin-Meerschweinchen, Nackthunde, kurzschwänzige oder

schwanzlose Katzen (Manx / Cymric), Katzen mit Kurzbeinigkeit (Munchkin) oder Verkürzung der Vorderbeine (Känguru-Katzen), Enten mit Federhauben, Gestaltskanarien mit Veränderungen am Gefieder sowie Goldfischen mit fehlenden Flossen (Eiergoldfisch, gewisse Formen von Löwen- und Büffelkopf-Goldfischen), Kiefergelenksdystrophien und Albinismus (STS, ATS, DBT, GTV, ProTier, LSCV, TSNW, TSVL, TSV Zug und TSV Uri). Ferner hätten zusätzliche Zuchtformen, so beispielsweise die Doppellender-Rinder, die Scottish Fold-Katze, die Känguru-Katze, Chihuahuas mit einem Endgewicht von unter 2 kg (TIR) und Hunderassen mit übertriebenen Merkmalen (Mops, Französische Bulldogge, Shar Pei) in die Liste aufgenommen werden sollen (Vier Pfoten). Weitere Organisationen fordern, dass schuppenlos gezüchtete Reptilien, Wobbler und Reptilien mit Enigma-Syndrom ebenfalls in Anhang 4 als verbotene Zuchtformen aufgenommen werden (pogona, DGHT, SARA).

Auf die Verpaarung von Verwandten solle grundsätzlich verzichtet werden (STS, ATS, DBT, GTV, LSCV, ProTier, TSNW, TSVL, TSV Uri, TSV Zug).

Hochschulen wollen die Liste mit den Rassen Shar-Pei (Hund) und Weissblaue Belgier (Rind) ergänzen (ETH-Rat, ETH-H, UZH-T)

Tierzüchter fordern, dass bestimmte Verpaarungen als verbotene aufgeführt werden und die entsprechenden Merkmale (Spezialfarben) im Gegenzug aus Anhang 3 gestrichen werden sollen. Konkret sollen folgende Verpaarungen verboten werden: Merle x Merle (Hund) und beim Pferd Overo x Overo (DRF, pgd, SKNH, tina), Roan x Roan sowie DW x DW (beide Pferd) (tina). DRF will zudem Albinos bei allen Nutz- und Heimtieren verbieten.