Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten

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kaum unserer Vorstellung eines „schönen“ Tieres und gehörten dennoch zur Natur (KtSch, IG ZZ, RGef CH, RKan CH, RTau CH, ZVö CH, ZUN).

Ziffer 8 übermässige Instrumentalisierung

GE empfiehlt, gewisse extreme Mastpoulets mit ihren Fussballengeschwüren zu ergänzen.

Landwirtschaftskreise befürchten, dass aufgrund des Begriffs “das eigene Gut des Tieres” je nach Auslegeform die ganze Nutztierzucht in die Belastungskategorie 2 und 3 eingeteilt würde. Die Nutztierzucht dient per Definition der Nutzung durch den Menschen (SBV, ASR, Bell, BrVi, CAJB, FSHO, MuKuh, SGK, swiss beef, swissherdbook).

Ziffer 9 Erniedrigung

Hochschulen empfehlen, auf diesen Begriff zu verzichten, da es bei der Beurteilung der Merkmale im Grunde immer darum geht, das Tier nicht zu erniedrigen, indem man ein stark einschränkendes Merkmal zum einzigen Sinn und Zweck züchtet, weil das Merkmal einer gewissen individuellen Vorliebe entspricht (Uni FR-AWO, Uni FR-S).

Der Begriff „moralischer Status als Wesen“ sei zu definieren (MCS, SCPP). Er sei nicht objektiv feststellbar und könnte je nach Auslegeform dazu führen, dass die ganze Nutztierzucht in die Belastungskategorie 2 und 3 eingeteilt würde, weshalb der ganze Anhang 1 sowie der entsprechende Artikel zu streichen sei (SBV).

Anhang 2 Merkmale und Symptome, die für ein Tier eine mittlere oder starke Belastung zur Folge haben können

Den Kantonen böten die sehr allgemein gehaltenen Formulierungen sehr wenig Entscheidungshilfen. Die Ausführungen (z. B. zu zuchtbedingten Funktionsausfällen) seien aber zwingend notwendig, um den Vollzug überhaupt zu ermöglichen. Daher sollten die einzelnen Merkmale und Symptome nach dem Stand der Kenntnisse für die verschiedenen Tierarten und Rassen ausformuliert werden (AR, BL, BS, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TG, ZH,

VSKT, AVSV, KT BE, KT GL, KT GR, KT SO, VABS, VdU, Veta ZH).

Tierschutzorganisationen fordern unter anderem folgende Ergänzungen: Polycystic kidney disease; fehlendes Fell; erschwertes Sozialverhalten durch Schwanzveränderungen wie Knick-, Korkenzieherschwanz, Schwanzverkürzungen, Schwanzlosigkeit (STS, ATS, DBT, GTV, LSCV, ProTier, TSNW, TSVL, TSV Uri, TSV Zug). Hüft- und Ellbogendysplasie, Patellaluxation, Panostitis, Legg Calvé Perthes Erkrankung, Diskopathie, Osteochondrosis Dissecans (OCD), Cauda Equina Syndrom (CES), Hydrocephalus, Retinadysplasie (RD),

Caroauge, Trichiasis, Keratitis nigricans, Collie-Eye-Anomalie (CEA), Wobblersyndrom,

Kleinhirnhypoplasie. Bei den Verhaltensabweichungen sollte das übermässige Wachstum des Kropfes bei gewissen Vogelarten aufgeführt werden. Auch sei die stark abweichende Körperhaltung nicht auf Positurkanarien zu beschränken, da sie auch bei zahlreichen anderen Tierarten vorkomme, insbesondere in der Hunde- und Katzenzucht (TIR).

Entweder müssten hunderte von Erbfehlern einzeln gelistet und ständig aktualisiert werden oder es müsse eine verständliche und eindeutige Zusammenfassung in Gruppen gefunden werden (WBR). Die Liste sei zu kompliziert und nicht nachvollziehbar (SGK). Sie wirke willkürlich, und die Verordnung sei für die Umsetzung nicht brauchbar (BDKS, MCS, SCPP). Sie solle nicht über alle betroffenen Tiergattungen gemacht werden sondern nach Tierarten,

wenn nicht Rassen präzisiert werden (MiDiVol, RCS, S.St.B.C.). Für jedes Kriterium sollten genaue Angaben zu Rasse, Ausprägung und genauem Merkmal gemacht werden, wobei nur Kriterien mit klarem Erbgang, welche wissenschaftlich klar erwiesen zu erheblichen Schäden