Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten
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Ziffer 2 verminderte Fruchtbarkeit
Landwirtschaftskreise weisen auf die sehr tiefe Heritabilität des Merkmals „Fruchtbarkeit“ hin und wollen es streichen, da Stiere mit schlechter Fruchtbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen ohnehin nur sehr zurückhaltend eingesetzt würden (BrVi, Bell, CJA, Mukuh, SGK, swissherdbook). Zudem sei unklar, wie die unfruchtbaren Kreuzungsprodukte der Maultierzucht zu beurteilen seien (SBV, ASR, CAJB, ECR, FSHO, SMP, swiss beef).
Tierschutzorganisationen fordern, übersteigerte Fruchtbarkeit im Anhang zu berücksichtigen, z.B. wenn Sauen mehr Ferkel als milchführende Zitzen werfen (STS, ATS, DBT, GTV,
LSCV, ProTier, TSNW, TSVL, TSV Uri, TSV Zug).
Ziffer 3 übermässige Muskelbildung
Einige Institutionen weisen darauf hin, dass die blau-weissen Belgier (Rind) in der Schweiz nicht reingezüchtet würden, jedoch zur Erzeugung von F1-Kreuzungstieren für die Mast genutzt würden. Die grossrahmigen, milchbetonten Muttertiere seien aber durchaus in der Lage, die Kälber natürlich zur Welt zu bringen (GE, KT JU, BVAR, BVN, BVO, BVU, LBV, ZBB, ZGBV). Jedoch werde durch den Kauf und Import von BB-Sperma eine tierschützerisch nicht haltbare Zucht gefördert und dadurch das Image von Schweizer Fleisch gefährdet (Mukuh). Reingezüchtete Jerseystierkälber haben eine relativ kleine Schlachtausbeute, weshalb die Kreuzungszucht mit Stiersamen von stark bemuskelten Tieren gestattet werden muss, um wertvollere Masttiere zu erhalten (SJCA).
Ziffer 4 Brachyzephalensyndrom
Es müsse sichergestellt werden, dass nicht die brachyzephalen Rassen, sondern die vom Brachyzephalensyndrom betroffenen Tiere gemeint seien, fordern ARECR, CRC, StF, IGa, NAs, IBe, SPe, GTh).
Ziffern 5 und 6 Riesen- und Zwergwuchs
Ein Kanton verlangt, dass klar geregelt sein müsse, in welchen Fällen mit Sanktionen zu rechnen sei und welcher Referenzwert für Begriffe wie "Riesenwuchs" und "Zwergwuchs“
gelte (AG, AVS).
Landwirtschaftskreise wollen Ziffer 6 streichen, weil sie befürchten, dass unter diese Regelung alle Zwergrassen (z. B. Dexter-Rind oder Zwergziegen) fallen würden (ASR, CAJB,
CJA, ECR, FSHO, SBV, swissherdbook).
Einige Institutionen wünschen klare Vorgaben, z. B. durch Gewichtsangaben oder durch eine prozentuale Abweichung vom Normgewicht (TIR), Grössenangaben (SVBT, S.St.B.C, ThA). Hundezuchtverbände verweisen auf die FCI-Standards und die Zuchtreglemente der Rasseclubs, die bereits Grössen- und Gewichtbeschränkungen enthielten (BDKS, MCS, SCPP).
Ziffer 7 Schwanzlosigkeit, Stummelschwanz, Knick- oder Schraubenrute
Hundezuchtverbände finden, der Rute werde als Kommunikationsmittel eine zu grosse Bedeutung zugemessen. Bei diversen Rassen seien schon immer stummelrutige Tiere geboren wurden, z. B. beim Epagneul Breton, Welsh Corgi etc. (BDKS, MCS, SCPP).
Ziffer 8 Tigerscheckung
Für die Zucht mit diesen Tieren müssten konkrete Auflagen gemacht werden, wie beispielsweise das Verbot einer Merle-Merle-Verpaarung (TIR).