Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten

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nicht mit den auf Genetik und Zucht spezialisierten Tierärzten der Vetsuisse erarbeitet worden sei (STVT).

Die SGK lehnt die Verordnung ab, weil sie realitätsfremd, unnötig und die Einteilung in Belastungsgrade administrativ viel zu aufwändig sei. Zudem sei sehr viel Ermessensspielraum eingebaut, der zu unterschiedlichen Interpretationen in den verschiedenen Kantonen führen könne. SGK anerkennt, dass der Staat die sogenannte Qualzucht verhindern muss. Dabei könne es sich aber nur um das Verhindern von gravierenden, ausschliesslich zuchtbedingten Belastungen handeln.

Tierpflegerinnen und Tierpfleger

Der SVBT klagt, die Verordnung lasse einen breiten Ermessensspielraum offen. Möglicherweise würden die Behörden durch Einzelfallentscheidungen, die durch Gerichte abgesegnet werden, klarere Regelungen erzielen können.

ResAl empfiehlt, die Verordnung nach Nutzungsbereich anstatt nach Tierarten zu strukturieren.

Wirtschaftsverband

CPat kann der Verordnung zustimmen, sofern sich diese hauptsächlich auf die Selbstverantwortung von Züchtern und Zuchtorganisationen abstützt und die verbotenen Zuchtformen streng begrenzt.

2.5 Zuchtverbände und Interessenorganisationen

Hundezuchtverbände und Hundehalterkreise

Die meisten Hundezuchtverbände lehnen die Verordnung ab, da sie nicht zielführend, realitätsfremd und nicht umsetzbar sei. Sie sei nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden (SKG, BCS, BTFS, CCS, RCS,

SKNH). Zudem strafe sie Züchter, die mit grossen Auflagen unter dem Patronat der SKG züchten (SKG, BTFS). Diese Zuchtstätten würden regelmässig nach Reglement kontrolliert, weshalb die Verordnung völlig überflüssig sei (SSSC). Auch sollte man auf diese zertifizierten Zuchtstätten stolz sein, denn sie würden sich seit Jahren bemühen „Hypertypen“ und die dadurch bedingten Belastungen zu vermindern (ARECR, CRC, StF, IGa, NAs, IBe, SPe,

GTh) sowie erheblich zur Gesunderhaltung der Rassen beitragen (BDKS, MCS). Der SCEB erklärt, er achte sehr auf Gesundheit, denn nur ein gesunder Hund könne Leistung erbringen. SWH unterstreicht, dass sie dafür einstehe, dass Hunderassen - wann immer möglich - bewahrt werden sollen. Eine Züchterin von Bulldoggen erklärt, sie sei sehr an einer Verbesserung der Rasse bestrebt, auch wenn sie sich etwas ausserhalb des erwünschten Standards bewege (StB).

SKG und WBR haben grosse Bedenken betreffend extremer Zuchtformen, insbesondere für diejenigen Hunde, die ausserhalb der SKG gezüchtet und importiert werden. Die Verordnung werde zahlreiche Züchter dazu bringen, die offiziellen Verbände zu verlassen oder gewisse Probleme zu vertuschen (ARECR & StF, IGa, NAs, IBe, SPe, GTh, CRC, KSOH). Weder die Population von Mischlingsproduktionen und die Zucht von „Designer dogs“ (BDKS, MCS, SCPP) noch die importierten Hunde würden von der Verordnung erfasst (S.St.B.C.). Dagegen gelte die Verordnung nur für Zuchten, die unter der Kontrolle und der Schirmherrschaft der SKG bzw. der Rasseclubs stünden (SSSC). Mit einer wortgetreuen Umsetzung dieser Verordnung werde der unkontrollierten Hundevermehrung und dem Hundehandel massiv Vorschub geleistet (BDKS, BTFS, MCS, RCS, SCPP). Es bestehen auch Zweifel, dass sich