Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 35 Seiten

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pulationen auf dem Papierweg ausgerottet (pgd, DFR).

Der SVPS empfiehlt, die Aufgaben der Züchter, der Verbände und des Vollzugs in technischen Weisungen zu regeln. Der BPZV ist überzeugt, dass mit Fachinformationen über Zuchtprobleme in Verbands- und Fachzeitschriften viel mehr erreicht werden könne.

Zuchtverbände weiterer Tierarten

Durch diese Verordnung laufe man Gefahr, Rassen zu verlieren, womit altes bäuerliches Kulturgut verschwinde. Die Verordnung thematisiere nicht primär Qualzuchten sondern tangiere in tiefster Weise das Verhältnis zwischen Mensch und Tier, weshalb sie abgelehnt werde. Sie sei im Fall der Kleintiere unnötig und schaffe einen riesigen Verwaltungsapparat. Das Erhalten grosser und kleiner Nutztiere in ihrer ganzen Vielfalt sei zentral wichtig, denn niemand vermöge zu sagen, welche Eigenschaften künftig wichtig werden – z. B. Krankheitsresistenzen, Anpassung an Klimawandel (KtSch, FVKTR, IG ZZ, RGef CH, RKan CH, RTau CH, ZVö CH, ZUN).

Die FFH begrüsst die Verordnung, wünscht aber einen Unterschied zu machen zwischen Katzen, die aus unreglementierten und unkontrollierten Zuchten kommen und solchen aus seriösen Zuchtverbänden. Katzenzüchter [LPf, Abe, CSo, SVo, RAA, RVe, MSp, RGf) wünschen eine minimale Unterscheidung in der Anwendung auf Tiergruppen (Heimtiere (nicht Lebensmittel) / Nutztiere / Wildtiere (Zoohaltung)].

Pogona, DGHT und SARA begrüssen rechtliche Verbesserungen zu Gunsten der Tiere.

Der VZFS begrüsst die vorgeschlagenen, griffigen Artikel.

3. Neue Forderungen

3.1 Import- und Ausstellungsverbote

Viele Kantone fordern, dass für importierte Tiere dieselben Zuchteinschränkungen oder sogar Zuchtverbote gelten sollen (Importverbot oder gleichzeitig Sicherstellen, dass zur Zucht vorgesehene Tiere kastriert werden). Ohne Folgen für den „Marktwert“ solcher Tiere (z. B. Ausstellungsverbot, Verbot der Teilnahme an Wettkämpfen) sei nur ein begrenzter Rückgang der Zucht zu erwarten. Die EDAV-Verordnungen sei entsprechend zu ergänzen (AG, AR, BE, BL, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TG, ZH, VSKT, AVS, AVSV, KT BE, KT FR,

KT GL, KT GR, KT SO, VABS, VdU, Veta ZH).

Kompanima befürchtet, dass die sehr begrüssenswerten Bestimmungen der Verordnung im Heimtierbereich nicht greifen, weil immer mehr Heimtiere importiert würden. Deswegen müssten die privaten Käufer von Extremzuchtindividuen ebenso haftbar gemacht werden, insbesondere, wenn solche Tiere aus dem Ausland importiert würden (ZTS). TIR empfiehlt ein Ausstellungsverbot für Tiere der Belastungskategorien 2 oder 3. Tiere aus dem Ausland müssten von der Ausstellung ausgeschlossen werden.

VetRepro ZH fordert, der Import von Welpen mit mittlerer und schwerer Belastung müsse verboten werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass tierschutzrelevante Zuchtpraktiken von den Zuchtorganisationen weg verlagert würden (Vetsuisse Bern).

Die SKG weist darauf hin, dass fast 50% der bei ANIS im Jahre 2013 neu eingetragenen Hunde aus dem Ausland stammten. Der Import stark belasteter Hunderassen aus tierschutzwidrigen Zuchtstätten in Osteuropa dürfte sogar weiter ansteigen (RCS). Oberste Priorität wäre demnach, den Züchtern ausserhalb der Verbände einen Riegel zu schieben und