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Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 38 Seiten
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Kapitel I Zweck, Aufgaben und Mitgliedschaft
Artikel 1 Zweck
(1) Zweck der Bank ist es, i) in Asien durch Investitionen in die Infrastruktur und andere produktive Wirtschaftsbereiche eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, Wohlstand zu schaffen und die Infrastrukturanbindung zu verbessern sowie ii) durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen multilateralen und bilateralen Entwicklungsinstitutionen regionale Kooperationen und Partnerschaften bei der Bewältigung schwieriger Entwicklungsaufgaben zu fördern.
(2) Im Sinne dieses Übereinkommens umfassen die Ausdrücke „Asien“ und „Region“ die geografische Region und Zusammensetzung, die von den Vereinten Nationen als Asien und Ozeanien eingestuft wird, sofern der Gouverneursrat nichts anderes beschließt.
Artikel 2 Aufgaben
Zur Erfüllung ihres Zwecks hat die Bank folgende Aufgaben:
i) Förderung der Investition öffentlichen und privaten Kapitals in der Region für
Entwicklungszwecke, insbesondere für die Entwicklung der Infrastruktur und anderer produktiver Wirtschaftsbereiche;
ii) Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Finanzierung dieser
Entwicklung in der Region, einschließlich der Projekte und Programme, die am wirksamsten zum harmonischen wirtschaftlichen Wachstum der Region als Ganzes beitragen werden, wobei die Bedürfnisse der weniger entwickelten Mitglieder in der Region besonders berücksichtigt werden;
iii) Schaffung von Anreizen für private Investitionen1 in Projekte, Unternehmen und
Aktivitäten, die zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region beitragen, insbesondere in Infrastruktur und andere produktive Wirtschaftsbereiche, sowie Ergänzung privater Investitionen, wenn privates Kapital nicht zu angemessenen Konditionen zur Verfügung steht;
iv) Ausübung aller sonstigen Tätigkeiten und Erbringung aller sonstigen Leistungen, die
diesen Aufgaben dienlich sein können.
Artikel 3 Mitgliedschaft
(1) Anspruch auf Mitgliedschaft in der Bank haben die Mitglieder der Internationalen
1 Für CHE: Anregung von privaten Investitionen