Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.
Artikel 45
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club empfindet die Fristen für Daten in der Datenbank IASA NDB völlig masslos, gefährlich und entlarvend.
Artikel 49
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.
Artikel 50
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club kritisiert die lange Aufbewahrungsfrist.
Artikel 52
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Grundrechte.ch merkt an, dass die API-Daten, sollten sie aus dem Bestand des SEM in Quattro P abgelegt werden, keinen Aufgabenbezug zu Artikel 6 NDG haben. Hinzu kommt, dass Daten von Schweizer Bürgern unrechtmässig erfasst werden, weil es keine Rechtsgrundlage gibt.