Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Artikel 45

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club empfindet die Fristen für Daten in der Datenbank IASA NDB völlig masslos, gefährlich und entlarvend.

Artikel 49

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Artikel 50

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club kritisiert die lange Aufbewahrungsfrist.

Artikel 52

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Grundrechte.ch merkt an, dass die API-Daten, sollten sie aus dem Bestand des SEM in Quattro P abgelegt werden, keinen Aufgabenbezug zu Artikel 6 NDG haben. Hinzu kommt, dass Daten von Schweizer Bürgern unrechtmässig erfasst werden, weil es keine Rechtsgrundlage gibt.