Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Absatz 1

Die Piratenpartei fordert, dass die Daten während der drei Monaten für alle Benutzer unwiderruflich zu sperren sind.

Archivierung Artikel 8 / 9 (und weitere)

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die SP kritisiert, dass Artikel 8 in krassem Widerspruch zum NDG stehe, da Artikel 68 Absatz 1 NDG unmissverständlich vorschreibe, dass nicht mehr benötigte oder zur Vernichtung bestimmte Daten und Akten dem Bundesarchiv zur Archivierung anzubieten seien. Die SP fordert eine Neuformulierung von Artikel 8 und macht auch einen entsprechenden Vorschlag. Es wird ebenfalls gefordert, dass der Artikel 9 entsprechend neu zu formulieren sei. Für die Artikel 11, 20, 21, 27, 28, 34, 38,40, 44, 45, 49, 50, 54 55, 59 und 60 fordert die SP ebenfalls jeweils die Ergänzung, dass Daten, die nicht mehr benötigt oder als unrichtig erkannt werden resp. nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht, sondern dem Bundesarchiv zur Archivierung anzubieten sind.

Artikel 10

Kantone

Der Kanton Genf wünscht eine Ergänzung, dass die kantonalen Vollzugsbehörden bei Einsichtsgesuchen die den KND-INDEX-Teil betreffen, einbezogen werden.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die Piratenpartei fordert, dass Personen, welche nach Artikel 63 NDG ein Auskunftsbegehren gestellt haben, schnellstmöglich informiert werden.

Artikel 11

Kantone

Absatz 5

Der Kanton Waadt kritisiert, dass die Situation über die Ausbildung und Kontrolle der kantonalen KND-Mitarbeiter unklar bleibt.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Absatz 5

Die Piratenpartei fordert, dass Missbräuche in jedem Fall der Direktion sowie der GPDel gemeldet werden.