Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Artikel 60

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club empfindet eine Speicherung personenbeziehbarer Daten über fünf Jahre als Anmassung.

Artikel 61

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club stellt fest, dass der Restdatenspeicher seiner Natur nach entlarvend ist.

Artikel 64

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die SP fordert, dass die Datenbestände alle 5 Jahre durch die Qualitätssicherungsstelle des NDB überprüft werden.

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Artikel 66

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club kritisiert, dass es sich hierbei um einen zweiten Restdatenspeicher handle, in dem alles fichiert werden kann, was sich irgendwie geartet im Ausland befindet.