Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Artikel 54
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.
Artikel 55
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Grundrechte.ch findet die Aufbewahrungsdauer von 5 Jahren viel zu lange, sofern API-Daten in Quattro P gespeichert würden. Gemäss AuG sind API-Daten nach spätestens 2 Jahren zu löschen.
Der Chaos Computer Club erachtet die Aufbewahrungsfrist als zu lange.
Artikel 57
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Die SP fordert eine Präzisierung, dass die in ISCO gespeicherten Daten, die als Ergebnis der Funk- und Kabelaufklärung beim NDB abgelegt werden in ISCO nur dann referenziert werden können, wenn diese Daten tatsächlich dem Zweck ihrer Beschaffung dienen und keine unbescholtene Bürger betreffen.
Artikel 59
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.