Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Inhalt
1. Ausgangslage
2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
3. Vernehmlassungsteilnehmer
4. Überblick Ergebnisse
5. Ergebnisse zu den Vorlagen
5.1 Allgemeine Bemerkungen zu beiden Vorlagen
5.2 Bestimmungen NDV
5.3 Bestimmungen VIS-NDB
6. Stellungnahme der Geschäftsprüfungsdelegation GPDel
1. Ausgangslage
Das Parlament verabschiedete am 25. September 2015 das Nachrichtendienstgesetz (NDG); ein dagegen gerichtetes Referendum wurde am 25. September 2016 deutlich abgelehnt. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird vom Bundesrat bestimmt.
Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) und die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND). Gegenstand des vorliegenden Antrages sind die beiden Verordnungen NDV und VIS-NDB, während die VAND dem Bundesrat separat unterbreitet wird.
Da der Vollzug des Nachrichtendienstgesetzes in bedeutendem Umfang ausserhalb der Bundesverwaltung in den Kantonen erfolgt, wurde für die NDV und für die VIS-NDB eine Vernehmlassung durchgeführt.
2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Vernehmlassungsverfahren für die NDV und die VIS-NDB wurde vom Bundesrat am 11. Januar 2017 eröffnet und dauerte bis zum 16. April 2017. 54 Vernehmlassungsadressaten wurden eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen, zusätzlich zu den ständigen Vernehmlassungsadressaten das Bundesverwaltungsgericht, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und der Schweizerische Verband der Telekommunikation.
3. Vernehmlassungsteilnehmer
Beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gingen insgesamt 45 Antworten mit materiellen Ausführungen sowie 3 ausdrückliche Verzichte ein.
Kantone
Es äusserten sich alle Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).