Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Sowohl die Digitale Gesellschaft als auch grundrechte.ch monieren an zahlreichen Stellen die Verwendung des Ausdrucks "insbesondere" und empfehlen, diesen zu streichen (Art. 3, 4, 9, 17, 24, 40, 53).

Die Piratenpartei sieht ihre Bedenken übertroffen, insbesondere enthalte die Vorlage neue Rechte und Widersprüche zum NDG und zum geltenden Recht.

Aufsicht und Kontrolle

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die Grünen sind mit dem im NDG konstituierten Aufsichtsmodell nicht zufrieden.

Datenschutz

Kantone

Der Kanton Graubünden und der Kanton Waadt wünschen vereinzelte Klarstellungen betreffend kantonalem Datenschutz.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Keine Bemerkungen.

Kompetenzen der Kantone

Kantone

Die KKJPD/KKPKS und mehrere Kantone (AG, AI, BE, GR, LU, SZ, TG, VS) unterstützen die Absicht, die kantonalen Kompetenzen in der NDV abzubilden, halten diese aber zum Teil noch für unklar. Es wird deswegen angeregt, die in Artikel 85 NDG statuierten Zuständigkeiten in der NDV zu wiederholen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Keine Bemerkungen.

Artikel 1

Kantone

Absatz 2

Einige Kantone (AG, FR, SH) wünschen eine Verankerung der operativen Zusammenarbeit zwischen dem NDB und den kantonalen Polizeidienststellen in Absatz 2. Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, die JUSO und die Piratenpartei fordern die Streichung der Bestimmung. Die SP empfindet den Artikel als ausufernd und unspezifisch und beantragt diverse Konkretisierungen.