Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Politische Parteien
Es äusserten sich die FDP.Die Liberalen, die Grüne Partei der Schweiz (Grüne), die JungsozialistInnen Schweiz (JUSO), die Piratenpartei und die Sozialdemokratische Partei (SP).
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Es äusserte sich der Schweizerische Gewerbeverband (SGV).
Weitere im Einzelfall interessierte Kreise
Es äusserten sich das Bundesverwaltungsgericht und der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut).
Teilnehmer ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten
Es äusserten sich der Chaos Computer Club Schweiz, die Digitale Gesellschaft, die Fédération des Entreprises Romandes, grundrechte.ch, der Schweizerische Anwaltsverband (SAV), die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), die Swisscom, die Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere (VSN), die UPC sowie eine Privatperson.
Verzicht auf Stellungnahme
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichteten der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und Travail.Suisse.
4. Überblick Ergebnisse
Die Vernehmlassungsentwürfe richten sich in erster Linie an die Kantone und werden von diesen geschlossen unterstützt, wenn auch mit Anpassungswünschen. Die Anpassungswünsche lassen sich weitestgehend auf die Stellungnahme der KKPKS zurückführen und betreffen allem vorab die finanzielle Abgeltung der Kantone (fehlende Planungssicherheit für Kantone), die Regelung der Bekanntgabe von Personendaten (redaktionelle Überarbeitung von Art. 32 E-NDV bzw. Ergänzung des Anhangs 3 E-NDV mit kantonalen Polizeibehörden gewünscht), die Zusammenarbeit mit interkantonalen Regierungskonferenzen (Präzisierung durch beispielshafte Aufzählung der Zwecke der Zusammenarbeit) sowie eine konkrete Aufzählung von Kompetenzen kantonaler Vollzugsbehörden. Auch die KKJPD unterstützt diese Anpassungswünsche in einer Stellungnahme an die KKPKS. Bei der VIS-NDB wird in Bezug auf die Möglichkeit des gegenseitigen Zugriffs der Kantone auf ihre Vorabklärungen der Variante 2 („Muss“-Formulierung) der Vorzug gegeben.
Bei den Parteien äussert sich die FDP zustimmend, kritisch und mit zahlreichen einschränkenden Änderungswünschen die JUSO / SP bzw. die Grünen und die Piratenpartei.
Die von Telekommunikationskreisen (asut, upc, Swisscom) eingegangenen Stellungnahmen beschränken sich auf Klärungsbedarf bei der Kabelaufklärung.
Das Bundesverwaltungsgericht macht sowohl bei der NDV, als auch bei der VIS-NDB Anpassungsbedarf geltend.
Bei den Dachverbänden der Wirtschaft weist der SGV auf die Wichtigkeit der Aufsicht hin, moniert fehlende Angaben zu den Regulierungskosten. Die Fédération des Ent-