Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die Grünen schlagen Ergänzungen zur Berichterstattung betreffend genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen vor.

Die Digitale Gesellschaft lehnt die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nach NDG gänzlich ab.

Artikel 21

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Absatz 3

Die Piratenpartei verlangt eine qualifizierte elektronische Unterschrift bezüglich elektronischer Dokumentation.

Absatz 4 und 5

Die Digitale Gesellschaft und der SAV monieren, die Bestimmung verletze das Prinzip der Justizöffentlichkeit und unterbreiten daher Neuformulierungen.

Artikel 22

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Das Bundesverwaltungsgericht empfände es als sinnvoller, wenn im Antrag auf die Notwendigkeit einer Selektion hingewiesen würde, anstatt diese zu beantragen und macht einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.

Die SP begrüsst den vorgesehenen Schutz von Berufsgeheimnissen sowie in diesem Zusammenhang auch die Ausnahme für Drittpersonen nach Artikel 28 Absatz 2 NDG.

Die Digitale Gesellschaft und der SAV schlagen als Ersatz für diese Bestimmung einen neuen Artikel vor, welcher den Schutz von Berufsgeheimnissen in Zusammenhang mit sämtlichen Beschaffungsmassnahmen nach dem NDG vorschreibt.

Die Privatperson fragt sich, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage Berufsgeheimnisse vom Schutz ausgenommen seien, wenn eine konkrete Bedrohung, wie in den Erläuterungen ausgeführt, gezielt unter dem Vorwand desselben erfolge.

Artikel 23

Kantone

Der Kanton Neuenburg schlägt vor, die Möglichkeit vorzusehen, diese Massnahmen auch durch Dritte durchführen lassen zu können.