Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Anhang 7
Der Chaos Computer Club merkt an, dass die scheinbar wenigen Kategorien von Daten genau jene seien, die in aller Regel ausreichen, um eine Person zu identifizieren und bereits eine initiale Personenfiche darstellen.
Anhang 9
Der Chaos Computer Club kritisiert, dass der NDB auch mit online zugänglichen Daten keine umfassende Personenfiche zusammenstellen müsse. Eine solche umfassende Datensammlung besonders schützenswerter Personendaten würde den NDB zu einem interessanten und lohnenswerten Angriffsziel machen.
Anhang 11
Der Chaos Computer Club kritisiert auch hier, dass personenidentifizierbare Daten gesammelt würden und eine Fichierung der Bewegungen von Menschen aus und in die Schweiz darstellen.
Anhang 13
Der Chaos Computer Club kritisiert, dass sich durch solche Selektoren Treffer im Daten-Heuhaufen generieren lassen. Überwachung mit Funk- und Kabelaufklärung sei eine masslose Form der Überwachung.
Die Piratenpartei merkt an, dass das Feld „Daten über Kommunikationsmittel und Fernmeldeanschlüsse“ unterspezifiziert sei.
6. Stellungnahme der Geschäftsprüfungsdelegation GPDel
Zeitgleich mit dem Vernehmlassungsverfahren äusserte sich auch die GPDel zur NDV und zur VIS-NDB. Sie lieferte zu beiden Verordnungsentwürfen zahlreiche weiterführende Empfehlungen und Hinweise betreffend einzelner Bestimmungen.