Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

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Artikel 20

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Absatz 3

Die Digitale Gesellschaft, Grundrechte.ch und die Privatperson kritisieren die Fristen für die periodische Überprüfung als zu lange und fordern eine massive Verkürzung (2-3 Jahre).

Artikel 21

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club, die JUSO und die SP fordern eine drastische Verkürzung (mindestens halbieren) der Aufbewahrungsfristen.

Artikel 23

Kantone

Der Kanton Luzern wünscht eine nähere Umschreibung der Begriffe „direkten und indirekten Bezug“ und „Gewalttat“.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer

Keine Bemerkungen.

Artikel 27

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.