Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Artikel 28

Kantone

Keine Bemerkungen.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die SP fordert die Aufbewahrungsdauer auf höchstens die Hälfte zu verkürzen.

Artikel 31

Kantone

Absatz 2

Den Vernehmlassungsteilnehmern wurden 2 Varianten („Kann“ und „Muss“-

Formulierung) unterbreitet. Mit überwiegender Mehrheit haben sich die Teilnehmer für die Variante 2 („Muss“-Formulierung) ausgesprochen (KKJPD/KKPKS, AG, BE, FR, BL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH und SOG). Einzig die Kantone Basel Stadt und Waadt bevorzugen die Variante 1.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer

Absatz 2

Die Privatperson bevorzugt die Variante 1.

Artikel 33

Kantone

Der Kanton Luzern wünscht eine automatische Löschfristenverwaltung im KND IN-DEX.

Der Kanton Aargau begrüsst, dass die Qualitätssicherungsstelle jährlich eine Überprüfung der Datenbearbeitung durch die kantonalen Vollzugsbehörden im INDEX NDB vornehmen soll. Die vorgesehene Konzentration der Stichproben auf eine oder mehrere Stellen führe jedoch de facto zu rund zwanzigjährigen Kontrollintervallen. Er wünscht, dass vorgesehen wird, dass die kantonalen Vollzugsstellen mindestens alle fünf Jahre effektiv überprüft werden.

Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.

Artikel 34

Kantone

Der Kanton Luzern fordert, dass Anspracheberichte im Rahmen des Programms Prophylax länger als 5 Jahre aufbewahrt werden können.