Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/4: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) · 36 Seiten
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Artikel 28
Kantone
Keine Bemerkungen.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Die SP fordert die Aufbewahrungsdauer auf höchstens die Hälfte zu verkürzen.
Artikel 31
Kantone
Absatz 2
Den Vernehmlassungsteilnehmern wurden 2 Varianten („Kann“ und „Muss“-
Formulierung) unterbreitet. Mit überwiegender Mehrheit haben sich die Teilnehmer für die Variante 2 („Muss“-Formulierung) ausgesprochen (KKJPD/KKPKS, AG, BE, FR, BL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH und SOG). Einzig die Kantone Basel Stadt und Waadt bevorzugen die Variante 1.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer
Absatz 2
Die Privatperson bevorzugt die Variante 1.
Artikel 33
Kantone
Der Kanton Luzern wünscht eine automatische Löschfristenverwaltung im KND IN-DEX.
Der Kanton Aargau begrüsst, dass die Qualitätssicherungsstelle jährlich eine Überprüfung der Datenbearbeitung durch die kantonalen Vollzugsbehörden im INDEX NDB vornehmen soll. Die vorgesehene Konzentration der Stichproben auf eine oder mehrere Stellen führe jedoch de facto zu rund zwanzigjährigen Kontrollintervallen. Er wünscht, dass vorgesehen wird, dass die kantonalen Vollzugsstellen mindestens alle fünf Jahre effektiv überprüft werden.
Übrige Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Der Chaos Computer Club findet es absurd, dass die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Richtigkeit der beim NDB gespeicherten Daten nicht kontinuierlich, sondern nur in jährlichen Abständen geprüft werden sollen und dazu dann nur stichprobenweise.
Artikel 34
Kantone
Der Kanton Luzern fordert, dass Anspracheberichte im Rahmen des Programms Prophylax länger als 5 Jahre aufbewahrt werden können.