Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 37 Seiten

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Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung,

EnFV)

2.1.5 Besonderheiten Geothermie

Nebst den bisher bereits vorgesehenen hydrothermalen Anlagen gibt es bei Geothermie-Anlagen zusätzlich die Kategorie der petrothermalen Anlagen. Diese unterscheidet sich dadurch, dass bei petrothermalen Anlagen der Untergrund für die Gewinnung von Wärme und Heisswasser neben dem eigentlichen Bohrloch hydraulisch stimuliert werden muss. Diese Kategorie wird aus folgenden Gründen neu in Anhang 1.4 aufgenommen: Das Potenzial für hydrothermale Tiefengeothermie ist in der

Schweiz möglicherweise begrenzt. Dafür müssen im Untergrund Wasser in gewünschter Menge und Temperatur erstens vorhanden sein und zweitens auch gefunden werden. Erschwert wird die Auffindung dadurch, dass mit zunehmender Tiefe die Kenntnisse über allfällige Wasservorkommen stark abnehmen. In der Schweiz liefern 16 Bohrungen punktuelle Informationen über den Untergrund ab 3‘000 Meter Tiefe. Diese Informationen sind zudem oftmals nicht öffentlich zugänglich oder haben den Fokus auf andere Nutzungsarten gelegt. Durch diese Art von hydraulischer Stimulation des Untergrunds kann die Wasserwegsamkeit des Untergrunds erhöht werden und so, selbst bei geringer natürlich vorkommender Wassermenge, die Erdwärme dennoch genutzt werden. Die technische Erstellung dieser Durchlässigkeit im Untergrund ist kapitalintensiv. Deswegen gibt es für petrothermale Geothermie-Anlagen neu eine eigene Kategorie mit einem höheren Vergütungssatz. Die Vergütungssätze wurden an Hand von Referenzanlagen bestimmt, bei denen eine Reihe von verschiedenen Stimulationsmassnahmen ökonomisch kalkuliert wurden – die Differenz der technischen Gestehungskosten gegenüber einer hydrothermalen Anlage betrugen Rp. 2,4 bis Rp. 13,4 pro kWh mit einem mittleren Wert von Rp. 7,5 pro kWh.

2.2 Investitionsbeiträge

2.2.1 Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen

Seit 2014 ist ein starker Zubau bei Photovoltaikanlagen zu beobachten. Dieser ist auf die Einführung der EIV zurückzuführen. Dank der EIV in Kombination mit einem vermehrten Eigenverbrauch und dem Rückgang der Preise für Photovoltaikanlagen können heute kleine Anlagen rentabel betrieben werden. Um diesen Trend zu unterstützen, wird die EIV mit den neuen Regelungen auf grosse Anlagen ausgeweitet. Dies führt zudem dazu, dass die Fördermittel weniger lang gebunden sind. Um eine möglichst zutreffende Liquiditätsplanung des Netzzuschlagsfonds zu gewährleisten, wird bei der EIV für Anlagen ab 100 kW ein Höchstbeitrag festgelegt. Dieser wird anhand der angemeldeten Leistung berechnet und darf nicht überschritten werden.

2.2.2 Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen

Im Rahmen der Beratung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 hat das Parlament beschlossen, dass der Zubau bei Wasserkraftanlagen mit Investitionsbeiträgen gefördert werden soll. Bei der Förderung durch Investitionsbeiträge muss ein Teil der notwendigen Investition nicht durch den Investor getragen werden. Dadurch können die Kapitalkosten und damit die nicht amortisierbaren Mehrkosten der Anlage über die gesamte Lebensdauer reduziert werden. Dies erhöht die Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren. Investitionsbeiträge steigern die Investitionssicherheit gegenüber dem Status Quo, jedoch nicht im selben Ausmass wie beispielsweise die KEV, da die Produzenten weiterhin den Marktrisiken und den damit zusammenhängenden Preisschwankungen ausgesetzt sind. Zudem sind die Produzenten selber für die Vermarktung des Stroms verantwortlich. Sie haben dadurch Anreize, auf Preissignale zu reagieren und Fahrplanabweichungen zu minimieren. Die Senkung der Kapitalkosten kann jedoch zu volkswirtschaftlichen Verzerrungen führen und in der Folge dazu, dass über das effiziente Niveau hinaus investiert wird: tiefe Preise und entsprechend eine tiefe Rentabilität sind im Allgemeinen ein Signal für Überkapazitäten. Um die Effizienz sicherzustellen und