Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 37 Seiten
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Damit das kriminogene Umfeld und die kriminellen Netzwerke, in denen sich radikalisierte Personen bewegen, für die Behörden überhaupt erkennbar werden, soll fedpol radikalisierte Personen zur verdeckten Registrierung in den polizeilichen Informationssystemen ausschreiben können.
Zum Erkennen des sogenannten „Crime–Terror-nexus“14, d.h. der Verbindungen zwischen der organisierten Kriminalität und dschihadistischen Netzwerken, muss fedpol in der Lage sein, auch ausserhalb des Strafverfahrens im Internet und in sozialen Medien verdeckte Fahnder einsetzen zu können.
Die Auswahl und Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen orientiert sich weitgehend an vergleichbaren, bereits bestehenden Instrumenten, welche ebenfalls der Abwehr einer Sicherheitsgefährdung durch bestimmten Personen dienen:
14 http://icsr.info/wp-content/uploads/2016/10/Criminal-Pasts-Terrorist-Futures.pdf