Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 37 Seiten

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- Ausreisebeschränkungen werden bereits heute von fedpol gegen Personen verfügt, sofern konkrete und aktuelle Tatsachen die

Annahme begründen, dass sie sich im Bestimmungsland an Gewalttätigkeiten an Sportveranstaltungen beteiligen werden (Art. 24c des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit [BWIS]15);

- Ein- und Ausgrenzung gemäss Artikel 74 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 200516 (AuG) werden gegenüber ausländi-

schen Personen u.a. dann angeordnet, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden;

- Ein Kontakt- und Rayonverbot kann gestützt auf Artikel 67b StGB gegenüber Straftätern verfügt werden, bei denen die Gefahr

besteht, dass sie bei einem Kontakt zu bestimmten Personen weitere Verbrechen oder Vergehen begehen werden.

3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

In der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung werden Massnahmen wie Meldepflicht, Ausreiseverbot mit Reisedokumentensperre, Ein-/Ausgrenzung, Eingrenzung auf eine Liegenschaft sowie Kontaktverbot in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich verglichen.17 Folgendes waren die Kriterien für die Auswahl dieser Länder:

Deutschland und Frankreich sind wichtige Nachbarn der Schweiz, waren in der Vergangenheit von Terrorismus betroffen und haben eine ähnliche Rechtstradition wie die Schweiz.

Das Vereinigte Königreich wegen der besonderen Betroffenheit durch den Terrorismus.

Deutschland

Meldepflicht Einzelne Bundesländer haben eigene Regelungen für eine Meldeauflage, die jedoch nicht spezi-

ell für die Bekämpfung von Terrorismus gedacht sind.

In anderen Bundesländern ist die Meldepflicht auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel möglich.

Wöchentliche Meldepflicht für Ausländer, gegen die aus Gründen der inneren Sicherheit Abschiebeanordnung besteht, teilweise auch bei anders begründeter Ausweisung möglich.

Ausreiseverbot Ein Reisepass und ein Personalausweis können entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen mit Reisedokumentensperre die Annahme begründen, dass der Inhaber z.B. die innere oder äussere Sicherheit des Landes

gefährdet.

Beim Einzug des Personalausweises muss die Gefährdung zudem darin bestehen, entweder einer terroristischen Vereinigung mit Bezug zu Deutschland anzugehören/zu unterstützen oder rechtswidrig Gewalt gegen Leib und Leben als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anzuwenden oder zu unterstützen.

Ein-/Ausgrenzung Platzverweis und Aufenthaltsverbot sind Standardmassnahmen im Polizeirecht der Bundeslän-

der, die jedoch nicht speziell für die Bekämpfung von Terrorismus gedacht sind.

Eingrenzung auf eine Liegenschaft Das Bundeskriminalamt kann Hausarrest für terroristische Gefährder verhängen und diesen mit

einer elektronischen Fussfessel und anderen technischen Mitteln durchsetzen.

Kontaktverbot Wenige Bundesländer haben eigene Regelungen für ein Kontaktverbot, die jedoch nicht speziell

15 SR 120

16 SR 142.20

17 Quelle: Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung über Massnahmen zur Terrorismusprävention in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich vom März 2016