Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 37 Seiten

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bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten teilzunehmen.

Ausreiseverbot Beschlagnahme und Einbehalten des Passes, wenn die Person verdächtigt wird, das Land zu mit Reisedokumentensperre terroristischen Zwecken zu verlassen.

Ein-/Ausgrenzung Einer Person kann verboten werden, bestimmte Orte oder bestimmte Arten von Orte aufzusu-

chen.

Eingrenzung auf eine Liegenschaft Zu den Kontrollmassnahmen von Terrorverdächtigen gehört unter anderem, dass sich ein Ver-

dächtiger hauptsächlich zu Hause aufhalten muss, insbesondere während der Nacht.

Kontaktverbot Verbot, mit bestimmter Person oder bestimmter Art von Personen zu kommunizieren oder

Umgang zu haben.

4 Umsetzung und Erlassform

Die neuen polizeilichen Massnahmen sollen in bestehende Erlasse integriert werden. Die Vorlage ist deshalb als Mantelerlass ausgestaltet: Die neuen verwaltungspolizeilichen Massnahmen gegen terroristisch motivierte Gefährderinnen und Gefährder werden im BWIS verankert. Dort sind bereits heute vergleichbare präventive Massnahmen von fedpol gegen Gefährderinnen und Gefährder bei Sportveranstaltungen geregelt. Die anderen Massnahmen erfordern punktuelle Anpassungen in den jeweils betroffenen Sachgesetzen (AuG, Bundesgesetz vom 7. Oktober 199418 über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG), Zwangsanwendungsgesetz vom 20. März 2008 (ZAG)19 u.a.; vgl. Kapitel 6).

5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Am 11. September 2014 reichte Nationalrätin Glanzmann-Hunkeler eine Motion (14.3711) ein, welche den Bundesrat beauftragt, „das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit einer Bestimmung zu ergänzen, die es ermöglicht, Ausreisesperren für potenzielle Dschihad-Touristen oder ähnliche Gewaltextremisten zu erlassen“. Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014 mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden. Auch er ist der Meinung, dass Massnahmen zu ergreifen sind, damit Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen nicht ins Ausland reisen, um dort an illegalen Kampfhandlungen teilzunehmen. Der Bundesrat war jedoch der Meinung, dass zunächst Abklärungen zu treffen seien, die aufzeigen, welche Massnahmen zur Verhinderung von solchen Reisen gestützt auf geltendes Recht ergriffen werden können. Vor diesem Hintergrund beantragte er die Ablehnung besagter Motion, welche bislang im Parlament noch nicht behandelt worden ist. Mit vorliegender Vorlage wurde diese Prüfung erfüllt und den Anliegen der abgelehnten Motion Rechnung getragen.

Zudem werden mit dieser Vorlage nachfolgende Motionen erfüllt, die durch das Parlament angenommen und dem Bundesrat überwiesen wurden. Dem Parlament soll beantragt werden, folgende durch das Parlament angenommene Motionen abzuschreiben:

- Motion 16.3213 NR Romano, «Kompetenz zur verdeckten Registrierung im SIS. Fedpol muss nicht ausgeschlossen bleiben.»

- Motion 14.3001 Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR, «Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren»

- Motion 17.3497 NR Dobler, «Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zur Bekämpfung der organisierten und international

tätigen Computer-Kriminalität». [von Bundesrat und Nationalrat angenommen, vom Ständerat noch nicht behandelt]

18 SR 360

19 SR 364