Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/12: 13.468 n Pa.Iv. Fraktion GL. Ehe für alle · 39 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 13.468 «Ehe für alle»

umgesetzt, die die Öffnung der Ehe für alle Paare unabhängig von der Ge-

schlechterzusammensetzung verlangt.

Ausgangslage

Seit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz im Jahr 2007 haben zwei Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet und stellt eine Lebensgemeinschaft mit eheähnlichen gegenseitigen Rechten und Pflichten dar. Zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft bestehen jedoch gewisse Unterschiede. Dazu kommt, dass der entsprechende Zivilstand für die eingetragenen Partnerinnen und Partner als stigmatisierend empfunden werden kann, da diese bei Bekanntgabe ihres Zivilstandes gleichzeitig Auskunft über ihre sexuelle Orientierung geben müssen. Dies wird einerseits als Eingriff in die Intimsphäre wahrgenommen, und kann andererseits problematische Folgen haben, insbesondere in denjenigen Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe gestellt ist.

Inhalt der Vorlage Die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts erfolgt auf dem Wege

einer Gesetzesänderung. Dabei wird der Öffnung des Zugangs zur Ehe Priorität eingeräumt. Weiter werden alle Bestimmungen der Rechtsordnung, die für bestimmte Rechte und Pflichten an den Bestand einer Ehe anknüpfen, künftig grundsätzlich sowohl auf verschieden- als auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare Anwendung finden. Der vorliegende Vorentwurf ist dabei aber als sog. Kernvorlage ausgestaltet: Die Diskussion über die Erweiterung des Anwendungsbereichs der bestehenden Normen in den Bereichen, in denen das geltende Recht eine Unterscheidung nach dem Geschlecht der Eheleute trifft (so zum Beispiel bei den Hinterlassenenrenten) oder die Verschiedengeschlechtlichkeit der Eheleute voraussetzt (so zum Beispiel beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin), soll im Rahmen nachfolgender Revisionen geführt werden. Zu diesem letzten Punkt wird allerdings zusätzlich eine Variante zur Diskussion gestellt, mit der der Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare geöffnet werden soll.

Nach der Öffnung der Ehe für alle Paare sollen keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Bereits bestehende eingetragene

Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Paaren, die bereits in einer

eingetragenen Partnerschaft leben, wird die Möglichkeit gewährt, durch ein einfaches Verfahren ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Die Öffnung der Ehe für alle Paare wirft aufgrund der grossen Anzahl Paare in einer internationalen Konstellation (unterschiedliche Nationalitäten, internationale Wohnsitzwechsel, usw.) – ob verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend

– auch Fragen des internationalen Privatrechts auf. Die entsprechenden Bestimmungen müssen deshalb angepasst werden, um einerseits den Rechtsinstituten