Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/12: 13.468 n Pa.Iv. Fraktion GL. Ehe für alle · 39 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die Parlamentarische Initiative 13.468
Am 5. Dezember 2013 reichte die Grünliberale Fraktion eine parlamentarische Initiative mit folgendem Text ein:
«Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern:
Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie
Abs. 1
Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft (neu) und Familie ist
gewährleistet.
Abs. 2
Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren
unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientie-
rung offen.
Art. 38 Abs. 1 erster Satz
Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Ab-
stammung, («Heirat» streichen) gesetzlich geregelte Lebensge-
meinschaft (neu) und Adoption. ...»
Am 20. Februar 2015 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (hiernach: die Kommission) die Initiative vor und beschloss mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1 Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 1. September 2015 mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG). Am 16. Juni 2017 hat der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Sommersession 2019 verlängert.
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission befasste sich am 11. Mai 2017 mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative und führte eine erste Aussprache über das weitere Vorgehen durch. Dabei wurde beschlossen, den Entscheid, ob die Öffnung der Ehe für alle Paare eine Verfassungsänderung bedingt oder nicht, zurückzustellen.
Am 5. Juli 2018 traf die Kommission den Grundsatzentscheid, die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts auf dem Wege der Gesetzesänderung vorzunehmen. Zudem sprach sie sich dafür aus, die Gesetzesrevision für die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe nicht in einer einmaligen Revision, sondern in Etappen anzuge-
1 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002, SR 171.10.