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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten

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2. die Quell-Portnummer nach beziehungsweise vor der NAT-Übersetzung,

3. falls für die Identifikation notwendig, die öffentliche Ziel-IP-Adresse,

4. falls für die Identifikation notwendig, die Ziel-Portnummer,

5. falls für die Identifikation notwendig, den Typ des Transportprotokolls,

6. den massgeblichen Zeitpunkt, nach Datum und Uhrzeit, zwischen Beginn und Ende des NAT-Übersetzungskontextes;

b. wenn Ziel-Adressierungselemente gesucht sind:

1. die Ziel-IP-Adresse nach beziehungsweise vor der NAT-Übersetzung,

2. die Ziel-Portnummer nach beziehungsweise vor der NAT-Übersetzung,

3. die öffentliche Quell-IP-Adresse,

4. falls für die Identifikation notwendig, die Quell-Portnummer,

5. falls für die Identifikation notwendig, den Typ des Transportprotokolls,

6. den massgeblichen Zeitpunkt, nach Datum und Uhrzeit, zwischen Beginn und Ende des NAT-Übersetzungskontextes.

Art. 40 Abs. 1 Bst. b, c und d Einleitungssatz sowie Ziff. 2, 6, 7 und 10–13, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. g, j und k sowie Abs. 3

1 Der Auskunftstyp IR_10_TEL umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von Telefonie- und Multimediadiensten:

b. bei Mobilfunkdiensten:

1. die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person gemäss den Artikeln 20, 20a und 20b,

2. falls bekannt, weitere Kontaktdaten und deren Gültigkeitszeitraum, und

3. bei natürlichen Personen das Geschlecht;

c. bei den übrigen Telefonie- und Multimediadiensten:

1. die Identifikationsangaben gemäss Artikel 19,

2. falls bekannt, die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person, weitere Kontaktdaten und den Gültigkeitszeitraum der Angaben, und

3. bei natürlichen Personen das Geschlecht;

d. die folgenden Angaben über jeden von der oder dem Teilnehmenden bei der

Anbieterin bezogenen Telefonie- und Multimediadienst:

2. den eindeutigen Haupt-Dienstidentifikator (z. B. Telefonnummer, SIP URI),

6. die Zustände des Dienstes gemäss den internen Bezeichnungen der Anbieterin (z. B. aktiv, suspendiert, gesperrt) und deren Gültigkeitszeitraum,

7. falls zutreffend, die Liste beziehungsweise den Bereich der weiteren im Zusammenhang mit diesem Dienst registrierten oder zugehörigen Adressierungselemente oder Identifikatoren (z. B. Telefonnummern, IMPU) und deren jeweiliger Gültigkeitszeitraum,