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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten

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Art. 30 Abs. 3

3 Die Mitwirkungspflichtigen stellen dem Dienst ÜPF die notwendigen Testschaltungen sowie die dafür erforderlichen Fernmeldedienste beziehungsweise abgeleiteten Kommunikationsdienste auf dessen Ersuchen hin kostenlos sowie dauerhaft zur Verfügung. Sie ermöglichen ihm die Durchführung von notwendigen Testschaltungen.

Art. 35 Abs. 1 Bst. b, c und d Einleitungssatz und Ziff. 2 und 9–13, Abs. 2

Einleitungssatz und Bst. g, i, j und k sowie Abs. 3

1 Der Auskunftstyp IR_4_NA umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von Netzzugangsdiensten:

b. bei Mobilfunkdiensten:

1. die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person gemäss den Artikeln 20, 20a und 20b,

2. falls bekannt, weitere Kontaktdaten und deren Gültigkeitszeitraum, und

3. bei natürlichen Personen das Geschlecht;

c. bei den übrigen Netzzugangsdiensten:

1. die Identifikationsangaben gemäss Artikel 19,

2. falls bekannt, die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person, weitere Kontaktdaten und den Gültigkeitszeitraum der Angaben, und sowie

3. bei natürlichen Personen das Geschlecht;

d. die folgenden Angaben über jeden von der oder dem Teilnehmenden bei der Anbieterin bezogenen Netzzugangsdienst:

2. den eindeutigen Haupt-Dienstidentifikator (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI),

9. falls zutreffend, die zugehörigen ICCID zum Zeitpunkt der Abgabe,

10. falls zutreffend, die zugehörigen IMSI oder SUPI,

11. den Typ der Kundenbeziehung (z. B. Prepaid, Abonnement),

12. falls zutreffend, die Liste beziehungsweise den Bereich der weiteren im Zusammenhang mit diesem Dienst registrierten oder zugehörigen Adressierungselemente oder Identifikatoren (z. B. MSISDN) und deren jeweiliger Gültigkeitszeitraum,

13. die Bezeichnung des Dienstes.

2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:

g. UID oder LEI;

i. Dienstidentifikator ausser IP-Adressen (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI);

j. IMSI oder SUPI;

k. ICCID.