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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten
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c. den eindeutigen Identifikator, den die Anbieterin der oder dem Teilnehmenden für die Abrechnung beziehungsweise Rechnungsstellung zugeteilt hat;
f. die bei der Anbieterin hinterlegten Kontoinformationen der oder des Teilnehmenden, bestehend aus Name der Bank, Kontoinhaberin oder Kontoinhaber und IBAN (oder BIC und Kontonummer) oder nationale Banknummer und Kontonummer;
3 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:
c. den Identifikator, den die Anbieterin der oder dem Teilnehmenden für die Abrechnung beziehungsweise Rechnungsstellung zugeteilt hat;
d. die Kontoinformationen der oder des Teilnehmenden: IBAN (oder BIC und Kontonummer) oder nationale Banknummer und Kontonummer;
Art. 45 Auskunftstyp IR_18_ID: Identitätsnachweis
1 Der Auskunftstyp IR_18_ID umfasst die Lieferung der elektronischen Kopie des erfassten Dokuments gemäss Artikel 20a Absatz 4 der oder des Teilnehmenden.
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitpunkt und auf welchen Teilnehmer- oder Dienstidentifikator, auf welche ICCID, IMSI, SUPI oder gegebenenfalls auf welchen Geräteidentifikator sich die Anfrage bezieht.
Art. 46 Abs. 1
1 Der Auskunftstyp IR_19_BILL umfasst die Lieferung von elektronischen Kopien aller vorhandenen Rechnungsunterlagen der oder des Teilnehmenden, ohne Randdaten für Fernmeldedienste und abgeleitete Kommunikationsdienste.
Art. 47 Auskunftstyp IR_20_CONTRACT: Vertragskopie
1 Der Auskunftstyp IR_20_CONTRACT umfasst die Lieferung von elektronischen Kopien aller vorhandenen Vertragsunterlagen der oder des Teilnehmenden für Fernmeldedienste und abgeleitete Kommunikationsdienste.
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitpunkt und auf welchen Teilnehmer- oder Dienstidentifikator, auf welche ICCID, IMSI, SUPI oder gegebenenfalls auf welchen Geräteidentifikator sich die Anfrage bezieht.
Art. 48 Auskunftstyp IR_21_TECH: Technische Daten
1 Der Auskunftstyp IR_21_TECH umfasst die Lieferung von technischen Daten von Fernmeldesystemen und Netzelementen am angefragten Standort, insbesondere der Standortangaben von Mobilfunkzellen und öffentlichen WLAN-Zugängen.
2 Die Standortangaben bestehen aus:
a. den Identifikatoren der Netzelemente (z. B. Zell- oder Gebietsidentifikator) oder einer anderen geeigneten Bezeichnung (z. B. Hotspotname) sowie den