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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten

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Art. 43 Abs. 1 Bst. c Einleitungssatz und Ziff. 6, Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. g, i und j sowie Abs. 3

1 Der Auskunftstyp IR_15_COM umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdiensten (z. B. Mitteilungsdienste, Kommunikationsdienste in sozialen Netzen):

c. die folgenden Angaben über jeden von der oder dem Teilnehmenden bei der Anbieterin bezogenen anderen Fernmeldedienst oder abgeleiteten Kommunikationsdienst:

6. die Bezeichnung des Dienstes.

2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:

g. UID oder LEI;

i. Adressierungselement oder Identifikator des Dienstes (z.B. Nutzeradresse, Pseudonym, Push-Token);

j. mit dem angefragten Dienst verbundener Identifikator, zum Beispiel ein Wiederherstellungs-Adressierungselement.

3 Bei den Kriterien gemäss Absatz 2 Buchstaben a–d ist ein zweites Anfragekriterium hinzuzufügen. Bei Suchen nach Zeichenketten (Abs. 2 Bst. a, c, d und f) hat die Anbieterin eine buchstabengetreue Suche gemäss den Vorschriften des EJPD durchzuführen.

Art. 43a Auskunftstyp IR_52_COM_LAST: Auskünfte über andere

Fernmelde- oder abgeleitete Kommunikationsdienste

1 Der Auskunftstyp IR_52_COM_LAST umfasst die folgenden Angaben über die innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Anfragezeitpunkt letzte zugriffsrelevante Aktivität eines anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienstes:

a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);

b. den eindeutigen Dienstidentifikator (z. B. Nutzeradresse, Pseudonym, Push-Token);

c. Datum und Uhrzeit, Art der Aktivität, verwendetes Protokoll sowie IP-Adresse und Portnummer des Clients.

2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Dienst (z. B. Nutzeradresse, Pseudonym, Push-Token) sich die Anfrage bezieht.

Art. 44 Abs. 1 Bst. c und f sowie Abs. 3 Bst. c und d

1 Der Auskunftstyp IR_17_PAY umfasst die folgenden Angaben über die Zahlungsweise der Teilnehmenden von Fernmelde- und abgeleiteten Kommunikationsdiensten: