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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten

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1. die Positionierungsmethode,

2. Angaben zur Genauigkeit der Position,

3. die Position in Form von:

- geografischen Koordinaten und gegebenenfalls den zugehörigen Unsicherheitswerten

- von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunkts oder

- anderen Angaben gemäss internationalen Standards, und

4. soweit verfügbar, die Höhenangaben der Position, die Dienstqualität, der Bewegungszustand sowie die Geschwindigkeit und die Richtung der Bewegung des Endgeräts;

d. bei nicht erfolgreicher Positionsbestimmung: der Fehlercode und, soweit möglich, der zu diesem Zeitpunkt letzte bekannte Zellstandort dieses Endgeräts für Netzzugangsdienste sowie Telefonie- und Multimediadienste.

Art. 56b Überwachungstyp RT_57_POS_PERIOD: periodisch

wiederkehrende Positionsbestimmung durch das Netzwerk

1 Der Überwachungstyp RT_57_POS_PERIOD umfasst jeweils die periodisch wiederkehrende Positionsbestimmung durch das Netzwerk von allen mit dem überwachten Identifikator (Target-ID) assoziierten mobilen Endgeräten.

2 Die Positionsbestimmungen sind durch das Netzwerk mit Hilfe einer periodischen Positionierungsfunktion gemäss den Vorschriften des EJPD durchzuführen.

3 Es sind jeweils die folgenden Angaben sofort zu übermitteln:

a. die beobachteten MSISDN/GPSI, IMEI/PEI und IMSI/SUPI, mindestens eine dieser Angaben, die übrigen soweit verfügbar;

b. der Netzidentifikator des Location Service Client und der Zeitstempel der Positionsbestimmung sowie die LIID;

c. bei erfolgreicher Positionsbestimmung: der Zeitstempel der Position und die Positionsangaben wie folgt:

1. die Positionierungsmethode,

2. Angaben zur Genauigkeit der Position,

3. die Position in Form von geografischen Koordinaten und gegebenenfalls den zugehörigen Unsicherheitswerten oder in Form von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunkts; oder in Form von anderen Angaben gemäss internationalen Standards, und

4. soweit verfügbar, die Höhenangaben der Position, die Dienstqualität, der Bewegungszustand sowie die Geschwindigkeit und die Richtung der Bewegung des Endgeräts;

d. bei nicht erfolgreicher Positionsbestimmung: der Fehlercode und, soweit möglich, der zu diesem Zeitpunkt letzte bekannte Zellstandort des Endgeräts für Netzzugangsdienste sowie Telefonie- und Multimediadienste.