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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten
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10. falls zutreffend, die zugehörigen IMSI oder SUPI,
11. falls zutreffend, die zugehörigen ICCID zum Zeitpunkt der Abgabe,
12. den Typ der Kundenbeziehung (z. B. Prepaid, Abonnement),
13. die Bezeichnung des Dienstes.
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:
g. UID oder LEI;
j. IMSI oder SUPI.
k. ICCID.
3 Bei den Kriterien gemäss Absatz 2 Buchstaben a–d ist ein zweites Anfragekriterium hinzuzufügen. Bei Suchen nach Zeichenketten (Abs. 2 Bst. a, c, d und f) hat die Anbieterin eine buchstabengetreue Suche gemäss den Vorschriften des EJPD durchzuführen.
Art. 41 Auskunftstyp IR_12_TEL: Auskünfte über Telefonie- und
Multimediadienste
1 Der Auskunftstyp IR_12_TEL umfasst die folgenden, im Anfragezeitraum gültigen Angaben über Telefonie- und Multimediadienste:
a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);
b. die zugehörigen Adressierungselemente oder Identifikatoren (z. B. Telefonnummern, SIP URI, IMPI);
c. falls zutreffend, die zugehörigen IMSI oder SUPI und die zugehörigen MSISDN oder GPSI;
d. zum Zweck der Identifikation, die Liste der eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI, MAC-Adresse) der im Zusammenhang mit diesem Dienst bei der Anbieterin in den letzten 6 Monaten benutzten Geräte sowie, sofern verfügbar, deren Bezeichnung in Textform;
e. falls zutreffend, die zugehörigen ICCID;
f. falls zutreffend, die zugehörigen PUK- und PUK2-Codes und deren Gültigkeitszeitraum.
2 Für die Angaben gemäss Absatz 1 Buchstaben b, c und e ist der gemeinsame Gültigkeitszeitraum mitzuteilen.
3 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:
a. das Adressierungselement (z. B. SIP URI, MSISDN, GPSI);
b. die IMSI oder SUPI;
c. den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI, MAC-Adresse);