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Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 35 Seiten

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2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welche Kommunikation oder welchen Kommunikationsversuch sich die Anfrage bezieht. Es enthält die folgenden Anfragekriterien:

a. den Zeitpunkt innerhalb der letzten 6 Monate der Kommunikation oder des Kommunikationsversuchs;

b. die Adressierungselemente, an die die Kommunikation oder der Kommunikationsversuch adressiert war; und

c. soweit vorhanden, die Adressierungselemente der Herkunft der Kommunikation oder des Kommunikationsversuchs.

Art. 50 Abs. 5-10

5 Sie unterstützt den Dienst ÜPF auf dessen Aufforderung hin, um sicherzustellen, dass die übermittelten Überwachungsdaten tatsächlich mit dem im Überwachungsauftrag bezeichneten Fernmeldeverkehr übereinstimmen.

6 Sind weitere Identifikatoren mit dem überwachten Identifikator (Target-ID) assoziiert (z. B. IMPI mit IMPU, E-Mail-Adresse mit Alias-Adressen, Extra-SIM, Multi-Device), so stellt die Anbieterin sicher, dass auch diese im Rahmen des Überwachungstyps überwacht werden.

7 Jede FDA und jede AAKD mit weitergehenden Pflichten gemäss Artikel 22 oder 52 entfernt die von ihr oder für sie angebrachten Verschlüsselungen. Sie erfasst und entschlüsselt dafür den Fernmeldeverkehr der überwachten Person an geeigneten Punkten, damit die Überwachungsdaten ohne die vorgenannten Verschlüsselungen geliefert werden.

8 Bei der Echtzeitüberwachung von Mobilfunkdiensten sind auch relevante Netzelemente wie HLR, HSS und UDM zu überwachen, insbesondere um Informationen über das diensterbringende Netz, über die Änderung der zugeordneten Dienst- und Geräteidentifikatoren, über standortbezogene Ereignisse, über den Wechsel des diensterbringenden Netzelements sowie über Identifizierungs- und Authentifizierungsereignisse des überwachten Identifikators (Target-ID) zu erfassen und zu übermitteln.

9 Bei der Echtzeitüberwachung im IMS ist die netzwerkseitige Bestimmung der Standortangaben des überwachten Identifikators (Target-ID) gegebenenfalls auszulösen.

10 Wenn bei einer bereits aktiven Echtzeitüberwachung oder periodischen Positionsbestimmung ein neues Endgerät oder eine neue SIM zu einem Dienst hinzukommt, ist dieses oder diese ebenfalls zu überwachen. Es wird dafür keine zusätzliche Gebühr fällig und keine zusätzliche Entschädigung ausgerichtet. Bei Bedarf kann die Anbieterin dafür eine zusätzliche LIID anfordern.

Art. 53 Abs. 1

1 Die Mitwirkungspflichtigen, die dem Dienst ÜPF oder dessen Beauftragten Zugang zu ihren Anlagen gewähren müssen, ermöglichen ihm oder ihnen im Rahmen des für