Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/107: OR (Mietrecht): Anfangsmietzins und Ort- und Quartierüblichkeit · 35 Seiten
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Orts- und Quartierüblichkeit bei den Anfangsmietzinsen in einem geringeren Umfang aus.
6.2 17.493 (Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mie-
ten schaffen)
Die Parlamentarische Initiative 17.493 (Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen) hat zur Folge, dass der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit effektiver erbracht werden kann. Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen die Anfechtung des Anfangsmietzinses möglich bleibt.
Die Variante enthält im Vergleich zur Umsetzung gemäss der Parlamentarischen Initiative klarere Vorgaben an die Schlichtungsbehörden und Gerichte, indem mit Blick auf die Kriterien Zustand und Ausstattung kein Ermessen und damit kein Ausgleichsmechanismus greifen kann. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und die einzelnen Kriterien der Orts- und Quartierüblichkeit behalten den bisherigen Stellenwert.
Die Artikel 269 ff. OR, d.h. die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen gelten sinngemäss für die nichtlandwirtschaftliche Pacht und andere Verträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen gegen Entgelt regeln (Art. 253b Abs. 1 OR). Die Anpassung von Artikel 269a OR wirkt sich demnach sinngemäss auf die nichtlandwirtschaftliche Pacht und die anderen erwähnten Verträge aus.
6.3 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat keine besonderen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere ergeben sich weder personelle noch finanzielle Auswirkungen.
6.4 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat keine besonderen Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen oder Berggebiete. Die Kantone sind zuständig für die Genehmigung der mietrechtlichen Formulare. Die Gesetzesanpassungen können sich auf deren Inhalt auswirken.
6.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
In den letzten 15 Jahren trugen die tiefen Zinsen und das Bevölkerungswachstum zu einer robusten Nachfrage und einer hohen Wohnungsproduktion bei. Die Zinswende sowie knapper und teurer werdende Baustoffe bremsen jedoch aktuell den Bau von Wohnungen, während die Nachfrage hoch bleibt96. Nach jahrelanger Zunahme der Leerwohnungsquote hat sich 2021 der Trend gewendet97. 2022 war der Rückgang des Wertes noch stärker als im Vorjahr, und dieser Trend wird sich vorderhand fortsetzen98. Die Entwicklung des Mietwohnungsmarkts im Allgemeinen und der Leerwohnungsziffer im Besonderen hat Auswirkungen auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Dies wirkt sich insbesondere in Ortschaften und Regionen aus, in denen sich ein bereits bestehender Wohnungsmangel akzentuiert hat und/oder wo die Nachfrage für Erstwohnungen mit derjenigen für Zweitwohnungen in Konkurrenz steht, wie dies bei den
96 BWO: Der Wohnungsmarkt auf einen Blick (admin.ch) (besucht 01.11.2023).
97 BWO: Leerstehende Wohnungen (admin.ch) (besucht 01.11.2023).
98 BFS: Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2023 | Bundesamt für Statistik (admin.ch) (besucht 01.11.2023).