Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/107: OR (Mietrecht): Anfangsmietzins und Ort- und Quartierüblichkeit · 35 Seiten

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3. Der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit des Mietzinses kann mittels drei zum Vergleich tauglichen Objekten erbracht werden.

1.1.3 Folge gegeben durch Kommissionen

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat der Parlamentarischen Initiative 16.451 am 23. Juni 2017 und der Parlamentarischen Initiative 17.493 am 6. Juli 2018 Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat diesen Beschlüssen am 6. November 2018 die Zustimmung erteilt.

Die RK-N hat an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2020 das weitere Vorgehen betreffend die Parlamentarischen Initiativen geprüft und beantragte ohne Gegenstimme, die Frist für die Umsetzung der Initiativen um zwei Jahre bis zur Wintersession 2022 zu verlängern. Am 18. Dezember 2020 hat der Nationalrat diesen Anträgen entsprochen und die Behandlungsfrist der Initiativen bis zur Wintersession 2022 verlängert.

1.2 Arbeiten der Kommission

Die RK-N hat an ihrer Sitzung vom 10. November 2022 das weitere Vorgehen für beide Parlamentarischen Initiativen geprüft und in beiden Fällen mit 15 zu 9 Stimmen beantragt, die Frist für die Umsetzung um zwei Jahre bis zur Wintersession 2024 zu verlängern. Eine Minderheit (Dandrès, Brenzikofer, Fehlmann Rielle, Funiciello, Hurni, Imboden, Mahaim, Marti Min Li, Walder) betreffend die Parlamentarische Initiative 16.451 und eine Minderheit (Brenzikofer, Dandrès, Fehlmann Rielle, Funiciello, Hurni, Imboden, Mahaim, Marti Min Li, Walder) bezüglich der Parlamentarischen Initiative 17.493 verlangte die Abschreibung. Der Nationalrat folgte am 16. Dezember 2022 bei beiden Parlamentarischen Initiativen dem Antrag der Mehrheit und beschloss eine Fristverlängerung bis zur Wintersession 2024.

Bei ihren Entscheiden hat die RK-N erwogen, dass sie mit der Umsetzung der Initiativen vorher zugewartet hatte, weil sie dem Ergebnis des vom Bund (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) mit den Sozialpartnern geführten Diskussionsprozesses Mietrecht nicht vorgreifen wollte. Nach dem Scheitern dieses Diskussionsprozesses ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass nur punktuelle Anpassungen der Regeln der Mietzinsgestaltung vorzunehmen sind. Entsprechend hat sie sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Initiativen nun an die Hand zu nehmen. Gleichzeitig mit dem Antrag an den Nationalrat, die Frist für die Umsetzung der Initiativen ein weiteres Mal um zwei Jahre zu verlängern, hat die RK-N der Verwaltung den Auftrag erteilt, ihr an einer ihrer nächsten Sitzungen verschiedene Umsetzungsvarianten zu präsentieren. Eine Minderheit hat ihrem Rat die Abschreibung der Initiativen beantragt und geltend gemacht, dass deren Umsetzung zu weniger Anfechtungen und demzufolge zu steigenden Mietzinsen führen würde. Sie erachtet punktuelle Anpassungen der Regeln der Mietzinsgestaltung einzig und alleine zuungunsten der Mieterinnen und Mieter als stossend, dies umso mehr als die Mietzinse aktuell in der ganzen Schweiz steigen.

An der Sitzung vom 27. April 2023 hat die RK-N die Arbeiten an der Umsetzung der Parlamentarischen Initiativen 16.451 und 17.493 aufgenommen. Der Verwaltung (WBF / Bundesamt für Wohnungswesen BWO) wurde der Auftrag erteilt, einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht auszuarbeiten. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht sollen verschiedenen Varianten zur Umsetzung beider Parlamentarischer Initiativen enthalten.