Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/107: OR (Mietrecht): Anfangsmietzins und Ort- und Quartierüblichkeit · 35 Seiten

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eine Anfechtung des Anfangsmietzinses grundsätzlich nur möglich ist, wenn auf einem Markt Wohnungsmangel herrscht. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nur bei Wohnungsmangel davon auszugehen ist, dass Mieterinnen und Mieter gezwungen sind, Mietverträge abzuschliessen, deren Miete missbräuchlich ist. Das Geschäft wurde am 15. Dezember 2020 erledigt, indem durch den Ständerat beschlossen wurde, keine Folge zu geben.

Die von Nationalrätin Jacqueline Badran und von Ständerat Carlo Sommaruga am 17. Juni 2021 eingereichten identischen Parlamentarischen Initiativen 21.4696 und 21.4767 verlangten eine Anpassung des Mietrechts, wonach zur Verhinderung von missbräuchlichen Mietzinsen durch einen übersetzten Mietertrag für Vermietende, die mehrere Wohnungen vermieten, für die Bemessung der erzielten Renditen, eine periodische Revisionspflicht einzuführen ist. Diese Geschäfte wurden erledigt, indem der Nationalrat am 13. Dezember 2022 und der Ständerat am 14. Dezember 2022 keine Folge gegeben haben. Am 15. Juni 2023 reichte Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier die Motion 23.38478 ein, welche unter anderem ein Moratorium für missbräuchliche Mietzinserhöhungen bis zur Einführung einer automatischen Kontrolle des höchstzulässigen Ertrags forderte. Entsprechend dem Antrag des Bundesrates vom 16. August 2023, lehnte der Ständerat den Vorstoss am 28. September 2023 ab. Bereits am 6. März 2023 reichte die Sozialdemokratische Fraktion die Motion 23.33379 ein und verlangte unter anderem ein Moratorium bis zur Umsetzung einer automatischen Kontrolle des maximal zulässigen Ertrags. Der Bundesrat beantragte in der Stellungnahme vom 17. Mai 2023 die Ablehnung der erwähnten Motion. Am 27. September 2023 lehnte der Nationalrat diese Motion ab. Mit der Motion 23.384010 vom 15. Juni 2023 beauftragte Ständerat Hans Stöckli den Bundesrat mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit es Kantonen und Gemeinden ermöglicht wird, auf ihrem Gebiet in periodischer und punktueller Weise zu prüfen, ob die Miet- und Pachtzinse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nachdem der Bundesrat am 16. August 2023 die Ablehnung beantragt hatte, lehnte der Ständerat am 28. September 2023 die Motion ab.

Die von Nationalrätin Natalie Imboden am 1. Dezember 2022 eingereichte Parlamentarische Initiative 22.48611 verlangt eine verbesserte Transparenz im Mietwesen, indem das Obligationenrecht dahingehend zu ändern ist, dass die Höhe der Miete des Vormieters mit einem Formular offenzulegen ist. Dieser Vorstoss wurde noch nicht behandelt.

2.2 Vorstösse und Vorlagen betreffend Orts- und Quartierüblichkeit

Bereits am 19. März 1993 begründete der damalige Nationalrat Rolf Hegetschweiler die Parlamentarische Initiative 93.42912 unter anderem mit dem zunehmenden Bedeutungsverlust der angemessenen Rendite und der Orts- und Quartierüblichkeit im Vergleich zu den relativen Kostenfaktoren. Ein neuer Artikel 269d Absatz 1bisa OR sollte

6 21.469 | Periodische Revisionspflicht der Rendite auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

7 21.476 | Periodische Revision der Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

8 23.3847 | Moratorium für missbräuchliche Mietzinserhöhungen | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

9 23.3337 | Moratorium für missbräuchliche Mietzinserhöhungen | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

10 23.3840 | Ermöglichung einer regional differenzierten punktuellen und periodischen Mietpreiskontrolle | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

11 22.486 | Transparenz im Mietwesen verbessern | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

12 93.429 | Aenderung des Mietrechts, Obligationenrecht achter Titel | Geschäft | Das Schweizer Parlament.