Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 36 Seiten

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die Verwendung von Subventionen und anderen staatlichen Eingriffen. Ferner erlässt die EU Programme zur Versorgungssicherheit in bestimmten Bereichen, wobei einige Beispiele nachstehend ausgeführt werden. Wie die Vorsorge auf nationaler Ebene ausgestaltet wird, bleibt grundsätzlich jedem Mitgliedstaat selbst überlassen. Es gibt Modelle, in denen sich Staat und Wirtschaft die Durchführung und Finanzierung der Vorratshaltung teilen; in anderen Ländern macht der Staat der Wirtschaft zwar Vorgaben, überlässt aber die Lagerhaltung selbst den privaten Unternehmen.

Die EU reagierte auf die durch den Ukraine-Krieg verursachte Energiekrise mit einer Beschleunigung der Transformation zu einem emissionsarmen Energiesystem. Mit der Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln7 in die Aufbau- und Resilienzfazilität8 konnte die strategische Autonomie gestärkt werden, indem die Energieversorgung diversifiziert und die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland drastisch gesenkt wurde. Insbesondere aufgrund der hohen Importabhängigkeit der EU im Energiesektor ist die Vorratshaltung von herausragender Bedeutung. Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, Notfallpläne zu entwickeln und Verträge mit privaten Unternehmen über die Vorratshaltung abzuschliessen.9 Es wurde durch die Verordnung (EU) 2022/257610 (Enhancing Solidarity-Verordnung) ergänzt. Die neuen Massnahmen ermöglichen es Mitgliedstaaten und Energieunternehmen, auf den Weltmärkten gemeinsam Gas zu kaufen.

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU verfolgt unter anderem das Ziel, die Produktivität der Landwirtschaft zu verbessern, um eine sichere Versorgung mit bezahlbaren Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Um schwierige Marktsituationen im Agrarsektor auszugleichen, setzt die GAP eine Reihe von Marktmassnahmen, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.1308/201311 ein. Vorgesehen sind Massnahmen wie die Marktüberwachung oder sogenannte aussergewöhnliche Massnahmen zum Ausgleich aktueller oder absehbarer Krisensituationen. Zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit setzt die EU basierend auf den Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie einen Notfallplan12 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit um. Aufgrund der Ukraine-Krise hat die

7 Mitteilung der Kommission, "REPowerEU-Plan", COM (2022) 230 final. vom 18.5.2022, https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:fc930f14-d7ae-11ec-a95f-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF.

8 Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0241, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/435, ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0435.

9 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1032.

10 Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates vom 19. Dezember 2022 über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, zuverlässige Preis-Referenzwerte und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas, ABl. 335 vom 29.12.2022, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2576.

11 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/1619 der Kommission, ABl. L 199 vom 9.8.2023, S. 96, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02013R1308-20230101.

12 Mitteilung der Kommission, "Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten", COM(2021)

689 final, vom 12.11.2021, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2021:689:FIN. 10/36