Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Das totalrevidierte Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 20161 (LVG) wurde auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Aufgrund der Entwicklungen in verschiedenen Bereichen der wirtschaftlichen Landesversorgung und neu gewonnenen Erkenntnissen sowie Erfahrungen aus der Praxis besteht mittlerweile eine gewisser Revisionsbedarf.
Im Nachgang zu den hohen Verlusten des Bundes als Folge der weltweiten Schifffahrtskrise wurde die wirtschaftliche Landesversorgung ab 2018 von diversen Gremien intensiv überprüft. Alle daraus hervorgegangenen Berichte2 halten Mängel und Risiken des geltenden Regelwerkes sowie Defizite im Vollzug fest.
Nach diesen Berichten und mit Fokus auf die Herausforderungen in den Führungs- und Organisationsstrukturen der WL initiierte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Jahr 2021 das Projekt «Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL)»3. Gestützt darauf beschloss der Bundesrat, Organisation und Funktionsweise der WL im Rahmen einer Teilrevision des LVG zu stärken und damit an die neuen und gestiegenen Anforderungen anzupassen.
Überdies soll mit der Teilrevision auch den Erfahrungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sowie der drohenden Energiemangellage aus dem Winter 2022/23 Rechnung getragen werden.
Zahlreiche Empfehlungen der untersuchenden Gremien konnten bereits umgesetzt werden, ohne den gesetzlichen Rahmen anpassen zu müssen. Andere identifizierte Handlungsfelder bedingen jedoch einen Entscheid des Gesetzgebers. Es sind dies:
• Wechsel von einer nebenamtlichen Leitung der WL durch eine Delegierte oder einen Delegierten zu einer vollamtlichen Leitung. Gleichzeitig wird die Funktion DWL auch formell die Direktion des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) übernehmen.
• Sicherstellung der WTO-Kompatibilität im Bereich der Finanzierung von Lager- und Kapitalkosten der Pflichtlagerhaltung
• Präzisierung der Auskunftspflichten
1 SR 531
2 Bericht der GPK vom 26. Juni 2018; Kurzbericht der GPK vom 25. Juni 2019; Bericht der FinDel über die Solidarbürgschaften des Bundes für Schweizer Hochseeschiffe vom 27. Juni 2019; Bericht über die Administrativuntersuchung betreffend Organisation, Strukturen und Prozesse in der wirtschaftlichen Landesversorgung vom 18. September 2020.
3 Reform wirtschaftliche Landesversorgung 2021 - Projektschlussbericht.