Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 36 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist gemäss Artikel 102 der Bundesverfassung (BV; SR 101) primär Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund stellt die Versorgung des Landes sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Die Verfassung verpflichtet den Bund vorsorgliche Massnahmen zu treffen.
Die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen soll mit dieser Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes gestärkt und die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) soll modernisiert werden. Dabei wird nicht eine sektorspezifische Sichtweise verfolgt, stattdessen soll die Teilrevision die generelle Funktionsweise der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung verbessern und das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von schweren Mangellagen gewährleisten. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundkonzeption des revidierten Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 beibehalten wird. Das Prinzip der Subsidiarität staatlichen Handelns gegenüber der Wirtschaft und das Abstellen auf das Milizprinzip insbesondere bei der Vorbereitung von Massnahmen bleibt erhalten. Die Schweiz als offene Volkswirtschaft wird weiterhin auf die Teilnahme an internationalen Produktions- und Lieferketten hinarbeiten, da dies die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit erhöht. Wie der Bundesrat bereits im Bericht vom 31. August 2022 festgehalten hat, können offene Volkswirtschaften bei exogenen Schocks (Naturkatastrophen, Kriegen, Pandemien) das Ausmass der unmittelbaren Verluste begrenzen und nach Überwindung der Krise rascher den Rückgang der Wirtschaftstätigkeit kompensieren. Auch wenn die Teilnahme an globalen Wertschöpfungsketten Abhängigkeiten mit sich bringen kann, überwiegen die Vorteile der wirtschaftlichen Öffnung. Dies gilt umso mehr für die Schweizer Wirtschaft mit einem sehr begrenzten Binnenmarkt.
Die Massnahmen der WL ergänzen die Rolle des Privatsektors bei der Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sowie bei der Etablierung eigener Massnahmen. Ebenso sind nebst den Massnahmen der Landesversorgung weitere Massnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Binnenmarktzugangs und der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) sowie die internationale Zusammenarbeit und das Schweizer Netz von Freihandelsabkommen sowie diplomatischen Beziehungen zentral, um einen bestmöglichen, diversifizierten Marktzugang für Unternehmen und Konsumenten sicherzustellen. Zudem wird gemäss der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik des Bundes vom 24. November 2021 die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Resilienz angestrebt. Hierzu sollen neben dem kontinuierlichen Ausbau und der Modernisierung von Freihandelsabkommen allgemeine Handelsbeziehungen und neue Kooperationsformen ausgebaut werden.